Das dritte Auge des Gesetzes surrt mit kleinen Motoren durch die Luft. Foto: dpa (Symbolbild)

Die Polizei setzt auf Drohnen, um im Ernstfall zusätzliche Erkenntnisse zu Straftaten zu gewinnen. Auch für die Ermittler gelten klare rechtliche Regeln.

Stuttgart - Wenn es am Boden brodelt und grölt, scheppert und kracht, lodert und brennt, dann surrt es über den Köpfen: Wittert die Polizei Unheil bei großen Menschenansammlungen, ist ein Unfall geschehen oder ein Feuer ausgebrochen, dann können die Ordnungshüter in Stuttgart und im Land nun einen neuen Blickwinkel einnehmen. Derzeit erprobt die Polizei die Verwendung von Drohnen bei verschiedenen Einsätzen. In Stuttgart war das unbemannte Luftfahrtsystem vor ein paar Wochen zum ersten Mal zu sehen, bei einer AfD-Kundgebung und der Gegendemo in Feuerbach flog eines.

Noch werden die kleinen Flieger nur probeweise eingesetzt

Noch sind die Drohnen nicht eingeführt. Es läuft eine Erprobungsphase. „Wir wollen Erfahrungen sammeln und diese auswerten, bevor wir sie flächendeckend einsetzen und alle regionalen Präsidien damit ausstatten“, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums (PP) Einsatz in Göppingen. Dieses Präsidium, bei dem unter anderem auch die Reiterstaffel mit ihren Pferden angesiedelt ist, hat nun erste Drohnen-Piloten ausgebildet. Wenn sich in einer Region eine Lage anbahnt, bei der die örtlichen Polizeiführer der Meinung sind, ein zusätzlicher Blick von oben auf das Ganze könne nicht schaden, fordern sie Drohne und Pilot aus Göppingen an. Die Piloten haben ein ausführliches Training hinter sich: Erste Erprobungsflüge starteten laut dem PP Einsatz im Jahr 2017, diesen waren „umfassende und sorgfältige Vorbereitungen“ und „eine intensive Fortbildung von Luftfahrzeugführern“ vorausgegangen. Außerdem habe man den Markt sondiert, um geeignete Drohnen auszusuchen, teilt der Polizeisprecher mit. Die Polizei kaufte für die Probephase verschiedene Modelle, um im Fall der endgültigen Einführung aus diesen aufgrund der Erfahrungen aussuchen zu können. Welche das sind, bleibt geheim. In Feuerbach soll nach Informationen unserer Zeitung eine DJI Phantom 4 Pro die Demonstranten aus der Luft beäugt haben – ähnlich wie Polizeihubschrauber.

Grundsätzlich gelten für die Polizei die gleichen Regelnwie für alle, die mit der noch jungen Technik aus der Luft herabschauen oder Aufnahmen machen wollen. Das Bundesverkehrsministerium erließ im vergangenen Jahr aufgrund der zunehmenden Beliebtheit der kleinen, surrenden Flieger eine Verordnung, wie sie fliegen dürfen. Unter anderem sind Flughäfen und Privatgelände tabu. Filmen und aufzeichnen darf die Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen, die das Polizeigesetz und die Strafprozessordnung vorgeben. „Wenn sich in einer Demo eine Straftat anbahnen würde, dürften die Piloten die Kamera aktivieren“, erläutert der Sprecher des PP Einsatz. Das unterscheide sich rechtlich nicht von Kameras, die bisher von Beweissicherungseinheiten am Boden bedient worden waren. Um nicht direkt über den Köpfen der Menschen am Boden fliegen zu müssen, zoome man den Bereich dann eben heran.

Suche nach Unfallverursacher wird aus der Luft unterstützt

In der seit mehreren Wochen laufenden Erprobungsphase haben die Beamten die sogenannten unbemannten Luftfahrsysteme (ULS) schon zu diversen Zwecken eingesetzt. In Göppingen habe man nach dem vermeintlichen Fund einer Fliegerbombe aus dem zweiten Weltkrieg das zu evakuierende Gebiet aus der Luft beobachtet. In Freiburg kam eine Drohne bei der Suche nach einem Unfallverursacher zum Einsatz, der Unfallflucht begangen hatte.