Das Bürogebäude des Landeswasserverbandes wird komplett untertunnelt. Foto: Peter Petsch

Die Deutsche Bahn und die Landes­wasserversorgung stehen offenbar unmittelbar vor einer Einigung zu Entschädigungsfragen. Die wochenlange Verzögerung für den Weiterbau des Fildertunnel-Stollens wäre vom Tisch.

Die Deutsche Bahn und die Landeswasserversorgung stehen offenbar unmittelbar vor einer Einigung zu Entschädigungsfragen. Die wochenlange Verzögerung für den Weiterbau des Fildertunnel-Stollens wäre vom Tisch.

Stuttgart - Die Bahn-Baugesellschaft für das Projekt Stuttgart 21 musste vergangene Woche nach nur 15 Tagen ihre Vortriebsarbeiten für den Fildertunnel-Stollen in der Innenstadt einstellen. Grund waren ungeklärte Entschädigungsfragen mit der Landeswasserversorgung (LW). Deren Hauptsitz in der Schützenstraße 4 unterquert der Tunnel in äußerst geringer Tiefe.

Bahn und LW konnten sich bisher nicht über die Höhe der Entschädigung einigen. Da die Bahn beim Regierungspräsidium keine so genannte vorzeitige Besitzeinweisung (Eintrag des Tunnels ins Grundbuch des LW-Gebäudes) beantragt hatte, durfte sie nicht weiterbauen. Im Verwaltungsrat des Wasserverbandes forderte Mitglied Gabriele Munk (Grünen-Stadträtin in Stuttgart) außerdem eine weitere, amtliche Begutachtung, die die Entschädigungssumme klären solle. Diese Forderung verhindert nun den Weiterbau. Auflösen kann das Dilemma für die Bahn nur das Regierungspräsidium, und zwar frühestens am 4. Dezember. Das ist ein Tag nach dem vom Regierungspräsidium anberaumten Einigungsversuch, den die Bahn beantragt hatte. Jeder Tag Verzögerung kostet die Bahn rund 20.000 Euro.

Am Mittwoch haben sich Bahn und Landeswasserversorgung so weit angenähert, dass eine für beide Seiten befriedigende Lösung absehbar ist. Eine Vermittlerrolle spielt dabei offenbar OB Fritz Kuhn. Er habe, sagt die Grünen-Stadträtin Gabriele Munk, als Vorsitzender des LW-Verwaltungsrates, „auf eine Klärung gedrungen und eine versierte Kraft im Rathaus beauftragt, sich der Sache anzunehmen“. Munk weiter: „Kuhn will eine Lösung“.

Entschädigung über 48.800 Euro

Diese Lösung wird laut dem LW-Sprecher Bernhard Röhrle so aussehen: Bahn und LW-Vorstand unterzeichnen einen Vertrag, der den Weiterbau des Tunnels unter dem Bürogebäude ermöglicht. Die Landeswasserversorgung gibt beim Stadtmessungsamt der Stadt ein Verkehrswertgutachten in Auftrag, das die Höhe der Entschädigung regeln soll. Die Bahn hatte vor zwei Jahren 48.800 Euro, dann in diesem Jahr mit einem neuen Gutachten nur noch 30.300 Euro angeboten.

Der LW erwartet, dass die Entschädigung über 48 800 Euro liegen wird. „Wir brauchen ein gerichtsfestes Wertgutachten, als Verband pochen wir darauf“, sagt Röhrle. Das Regierungspräsidium wird anhand der beiden Gutachten über die Entschädigung entscheiden. Ist eine Partei damit nicht einig, kann sie vor dem Verwaltungsgerichtshof klagen, heißt es bei der Behörde. „Maßgeblich ist, dass die Baumaßnahme nicht zu lange unterbrochen wird, die Landeswasserversorgung ist nicht gegen Stuttgart 21“, begründet Röhrle die Lösung.

Diesem Weg müsse allerdings noch die Verwaltungsrätin Gabriele Munk zustimmen, und zwar schriftlich, erläutert Röhrle. Erst dann sei ihr Einwand aufgelöst. Munk erklärte am Mittwochabend, sie wolle sich den Vorschlag, so er ihren Briefkasten oder ihr Mailpostfach erreicht habe, „noch in der Nacht durchlesen“.