Wenn Stuttgart 21 einmal in Betrieb geht, will die Stadt so schnell wie möglich mit dem Städtebau auf den frei werdenden Flächen beginnen. Dazu müssen die heutigen Gleisanlagen weichen. Pläne für den Rückbau können nun im Rathaus eingesehen werden – Einspruchsmöglichkeit inklusive.
Nach der Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs von Stuttgart 21 – derzeit von der Bahn für Dezember 2025 avisiert – sollen nach Vorstellung der Stadt möglichst schnell die Bagger anrücken, um die dann entbehrlichen oberirdischen Gleisanlagen abzureißen. Stuttgart hatte die Bahnflächen im Dezember 2001 gekauft und will darauf neue Stadtviertel bauen. Für den Bereich der Gleise am Hauptbahnhof bis zu den Bahnbrücken über die Ehmannstraße sind nun die Pläne den Rückbau veröffentlicht worden.
Fläche direkt am neuen Bahnhof außen vor
Das passiert im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Abriss. Es gehe um „das gesamte Teilgebiet A2 und erstreckt sich vom Bahnhofskopf des Stuttgarter Hauptbahnhofs bis zur Eisenbahnüberführung Wolframstraße“, heißt es in einer Bekanntmachung, die im Namen von Baubürgermeister Peter Pätzold veröffentlicht wurde. Ausgenommen ist damit die sogenannte A-3-Fläche. Das ist der Bereich unmittelbar neben dem entstehenden Tiefbahnhof, wo heute die Gleise des Kopfbahnhofs enden. Die Stadt schenkt diesem rund 117 mal 60 Meter großen Grundstück besondere Aufmerksamkeit, da dort das Entree zum neuen, dahinterliegenden Stadtviertel entstehen soll.
Der Rückbau der Gleise ist nicht umstritten. Kritiker von Stuttgart 21 kämpfen für den Erhalt von zumindest einigen Gleisen, da sie an der Leistungsfähigkeit des neuen Tiefbahnhofs zweifeln und die heutigen Bahnanlagen als Reserve betrachten. Wie genau der Rückbau vonstatten gehen soll, können sie, aber auch alle anderen Interessierten nun den beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Eberhardstraße 10, zur Einsichtnahme ausgelegten Plänen entnehmen. Diese sogenannte Planauslage endet am 12. Dezember. Die Unterlagen können montags bis mittwochs jeweils von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr eingesehen werden.
Pläne auch online einsehbar
Das zuständige Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht die Pläne zudem auf seiner Webseite unter der Adresse www.eba.bund.de/anhoerung. Dort sind allerdings auch andere Projekte zu finden, sodass nach dem Vorhaben in Stuttgart ein wenig gesucht werden muss.
Einwendungen möglich
Bis zum 12. Januar 2024 könne „jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden“, gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen vorbringen, heißt es in der Bekanntmachung. Über diese Einwendungen entscheidet dann die Bundesbehörde. Ob sie im Rahmen einer sogenannten Erörterung öffentlich diskutiert werden, ist noch unklar.