Der Streit über das Fußball-Fanfest und die Jazz Open 2024 zeugt offenkundig von Begriffsverwirrung: Gehört der Ehrenhof dazu, wenn vom Schlossplatz die Rede ist? Eine Glosse von Jan Sellner.
Dass man aneinander vorbeiredet, kommt in den besten Familien vor. Warum also nicht auch in der besten aller Landeshauptstädte? Wie aktuell beim Thema Schlossplatz und Ehrenhof.
Die Stadt, so muss man feststellen, ist dabei, die letzten Reste schwäbischen Understatements abzustreifen, und schwelgt jetzt in Superlativen. Für die Fußball-Europameisterschaft im kommenden Jahr hat sie sich vorgenommen, „Bilder zu generieren, die deutschlandweit einzigartig sind“. Und das vom Schlossplatz aus, dem schönsten aller Plätze, mit dem Neuen Schloss als Fotokulisse. Hier soll 2024 das große Fanfest steigen, und zwar eines, das die anderen „Host-Citys“, wie Gastgeberstädte neudeutsch heißen, vor Neid erblassen lassen wird.
Ein einzigartiger Zoff um einzigartige Bilder
So weit, so sportlich. Und weil die Stadt groß denkt, denkt sie auch über den schönen Schlossplatz hinaus und in den Ehrenhof/Schlosshof des Neuen Schlosses hinein, wo wenige Tage nach dem Fußballfest die Musik spielt, und zwar in Form der Jazz Open. Dummerweise könnte deren Aufbau die einzigartigen Fanfest-Bilder stören, weshalb sich die Beteiligten von Stadt und Land zuletzt in einzigartiger Weise zofften. Der Streit resultierte auch daraus, dass offenbar unterschiedliche Vorstellungen darüber herrschen, was mit „Schlossplatz“ genau gemeint ist. Der eine versteht Schlossplatz als Schlossplatz, der andere meint damit auch den Ehrenhof, und unsereins versteht nur Bahnhof. Wie verhält es sich denn nun? Gehört der Hof dazu, wenn vom Platz die Rede ist?
Höchste Zeit, einen Kenner der historisch gewachsenen Örtlichkeiten zu Wort kommen zu lassen: Albrecht Ernst vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Sein kundiger Blick auf amtliche Stadtpläne des 19. und 20. Jahrhunderts ergibt, „dass es sich beim Schlossplatz und Schlosshof (Ehrenhof) um zwei voneinander geschiedene Bereiche handelt – sowohl architektonisch als auch funktional“, was schon daran erkennbar ist, dass der Ehrenhof durch Ketten vom Schlossplatz abgegrenzt ist. Über die drei Durchfahrten wachen Hirsch und Löwe, Württembergs Wappentiere.
Der Schlossplatz ist ein Produkt des 19. Jahrhunderts
Vom Historiker lernen wir: „Der Ehrenhof diente primär protokollarischen Zwecken. Der Schlossplatz, in dessen abgezirkelter Mitte seit 1841 die (zunächst hölzerne) Jubiläumssäule steht, war mit seinen späteren Parkanlagen ein Ort der Bürger, die die Säule auch gestiftet hatten.“ Auch die Gestaltung unterscheide sich grundlegend. „Kurzum: Ehrenhof und Schlossplatz sind aufeinander bezogen, aber zwei unabhängig voneinander ,bespielte‘ Flächen.“ Während der Schlosshof integraler Bestandteil des Barockschlosses ist, wertet der angrenzende Schlossplatz nach Ernsts Expertise „die Anlage zwar in herausragender Weise auf, ist für die Gesamtanlage jedoch nicht zwingend erforderlich, ja eigentlich erst ein Produkt des 19. Jahrhunderts“. Und ein staubtrockenes noch dazu, weil auf dem Schlossplatz damals noch Soldaten exerzierten. So sah’s aus, als Stuttgart noch keine Host-City war!
„Zwei separat geführte Flurstücke“
Das heißt: Schlossplatz ist Schlossplatz, und Schlosshof ist Schlosshof. Wer’s immer noch nicht glaubt, der werfe einen Blick ins unbestechliche Grundsteuerportal. Dort bilden Schlossplatz und Neues Schloss samt Ehrenhof und Schlossgarten „zwei separat geführte Flurstücke“.
Aus alledem ziehen wir den Schluss: Man muss die Dinge sauber auseinanderhalten. Den Ehrenhof dem Schlossplatz zuschlagen zu wollen ist ungefähr so, wie von „den Bärenseen“ zu sprechen und nicht nach Bärensee, Neuem See und Pfaffensee zu unterscheiden. Dort finden ja aber auch kein Fanfest und keine Jazz Open statt. Es stört also auch niemanden.