Robert Plant (li.) und Jimmy Page von Led Zeppelin: Auch ihre Konzerte sind bei „Wolfgang’s“ zu finden. Foto: dpa

Die wichtigste Sammlung an Rockmusikvideos hat kein TV-Sender zu bieten, sondern das Internetportal „Wolfgang’s“. Dessen Angebot verzückt die Fans und die Musikhistoriker. Aber nun hat der Betreiber einen Gerichtsprozess verloren.

San Francisco - Öde Bierkneipen mit Deppenapostroph auf dem Leuchtschild vor der Tür gibt es in Deutschland zuhauf. Wer aber „Wolfgang’s“ für den Namen einer Besäufnisbude hält, ist vermutlich kein wirklich fanatischer Rockmusikfan. Denn hinter diesem Namen verbirgt sich das, was das sonst nicht zum haltlosen Überschwang neigende „Wall Street Journal“ schon im Jahr 2005 „die wichtigste Sammlung von Rock-Erinnerungsstücken und Konzertaufnahmen, die je von einem Anbieter zusammengetragen wurden“ nannte. Aber vielleicht muss man davon bald in der Vergangenheitsform sprechen.

„Wolfgang’s Vault“, wie das Projekt bis 2016 hieß, war ein mit heißem Herzen angegangenes Liebhaberprojekt. Es sollte ein gigantisches digitales Museum der Rockmusik werden – und sein Gründer William E. Sagan konnte gleich vom Start im Jahr 2003 mit einer phänomenalen Sammlung auftrumpfen. Sagan hatte die Schätze des 1991 gestorbenen Bill Graham übernommen – eines Konzertveranstalters, der unter anderem das legendäre Fillmore Auditorium und den Winterland Ballroom zu Kultstätten der neuen Musik gemacht hatte. Graham, als Wulf Wolodia Grajonca 1931 als Kind jüdischer Eltern in Berlin geboren, war ein Holocaust-Überlebender. Für ihn war Rock immer mehr als Kommerz, es war das Versprechen einer neuen Epoche.

Geschäft mit kleinen Preisen

Hätte „Wolfgang’s“ nur die Fotos und diverse Erinnerungsstücke an Grahams Begegnungen mit längst legendären Musikern online gestellt, vielleicht wäre alles gut gegangen. Aber Graham hatte die Konzerte, die er veranstaltete, stets mitschneiden lassen, anfangs nur auf Tonband, später auch von Kameras. Sagan bot zunächst Audiomitschnitte an, dann auch Konzertfilme. 2012 wurde das Gratisangebot in ein moderates Bezahlmodell umgewandelt. Derzeit kostet das Abo 40 Dollar im Jahr.

Fans von Led Zeppelin und den Doors, von den Who und den Grateful Dead, von Jimi Hendrix und Carlos Santana aber fanden das ein großartiges Angebot. „Wolfgang’s“ bot vom Fleck weg Material, das anderswo nicht zu finden war. Darum nahm man ihm ja gern ab, dass er den Musikern nichts wegnehmen, sondern ihrem Ruhm etwas hinzufügen wollte. Manager, Labels, Musikverlage und manche Künstler sahen das aber ganz anders.

Vorläufig einig

Mehr als einmal ist William E. Sagan im Lauf der Jahre wegen Copyright-Verletzungen verklagt worden. Vor Gericht löste sich so mancher Traum in Nichts auf, etwa die Illusion, man dürfe die Konzertfilme im Netz streamen, weil zum Zeitpunkt der Aufnahmen so eine Auswertung noch gar nicht denkbar war, weshalb sie in den Verträgen zu den Konzerten auch gar nicht erwähnt wurde.

Sagan musste Tantiemen zahlen, aber nach und nach schien er sich mit großen Labels und Künstlern auf ein für beide Seiten akzeptables Vergütungsmodell geeinigt zu haben. Das Archiv und sein Geschäftsmodell schienen gerettet. Aber immer wieder musste sich Sagan neuer Angriffe auf sein Geschäft erwehren.

Der Wunsch nach Kontrolle

2015 zog die National Music Publishers’ Association vor Gericht – und hat nun einen wichtigen Sieg errungen. Ihre Anwälte argumentieren, dass Sagan nicht einfach handelsübliche Tantiemen für die Konzertaufnahmen auf seinem Kanal abführen dürfe. Er hätte vorab mit jedem Rechteinhaber einzeln verhandeln müssen.

Das Argument entspringt nicht nur purer Gier. Es ist durchaus verständlich, dass Künstler die Kontrolle über ihr Schaffen wahren, vielleicht auch mal das ein oder andere Konzertband lieber verschwinden lassen möchten. Andererseits führt „Wolfgang’s“ die mustergültige Nutzung neuer Medien als Popmuseum vor. Wenn diese Website dicht macht, verlieren wir ein Stück unseres kulturellen Gedächtnisses.

Gesetz hie, Kultur da

Der mit dem Fall befasste US-Richter Edgardo Ramos erkennt diesen Kulturschatzfaktor ausdrücklich an. Es sei im öffentlichen Interesse, befindet er, dass die Aufnahmen auf „Wolfgang’s“ zugänglich blieben. Aber Konzertvideos, so urteilt er, und man meint fast, ein bedauerndes Zähneknirschen herauszulesen, seien von den üblichen Tantiemenregelungen eben nicht mit abgedeckt.

Zudem seien auf den Live-Aufnahmen oft Stücke zu hören, die damals noch nicht auf Platte veröffentlicht gewesen seien. Auch das schließe eine Nutzung des Materials ohne individuellen Sondervertrag aus. Im schlimmsten Fall könnte Sagan nun in 206 Fällen, die von der Klage erfasst werden, jeweils 150 000 Dollar nachzahlen müssen. Um „Wolfgang’s“ muss man derzeit also ernstlich bangen.