In Stuttgart ist der Hauptsitz der WGV - aber nicht der WGV-Holding Foto: Leif Piechowski

Im Streit zwischen Stuttgart und Ravensburg um die Zuteilung von Gewerbesteuer der WGV-Versicherungsholding will auch die Landeshauptstadt eine mündliche Verhandlung beantragen.

Stuttgart - Im Streit zwischen Stuttgart und Ravensburg um die Zuteilung von Gewerbesteuer der WGV-Versicherungsholding will auch die Landeshauptstadt eine mündliche Verhandlung beantragen. Der Gemeinderat Ravensburg hatte sich am Montagabend einstimmig für eine Verhandlung ausgesprochen, sich aber ein Rückzugsrecht vorbehalten. „Wir sehen noch Klärungsbedarf“, sagte OB Daniel Rapp (CDU).

Das Finanzgericht hatte vor zwei Wochen Stuttgart per Bescheid 44,8 Prozent aus der seit 2004 allein nach Ravensburg geflossenen Steuer zugesprochen. Seitdem sollen rund 80 Millionen Euro geflossen sein. 2004 hatte die Versicherungsholding ihren Sitz von Stuttgart nach Ravensburg verlegt, die Aufteilung der Steuer war vom Finanzamt Ravensburg akzeptiert worden. Dem Vernehmen nach hat das Amt keinen Antrag auf Verhandlung gestellt.

Mit der mündlichen Verhandlung wird der Beschluss des Finanzgerichts automatisch aufgehoben. Ravensburg erhofft sich von der Verhandlung einen Zeitgewinn. Die Kommune müsste nach eigenen Berechnungen 28,75 Millionen direkt und 6,2 Millionen Euro Zinsen zahlen. Er werde dem für Finanzen zuständigen Verwaltungsausschuss des Gemeinderates am heutigen Mittwoch empfehlen, eine Verhandlung zu beantragen, sagte Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU).

Man sei mit Ravensburg im Gespräch, so Föll. Stuttgart hatte vor dem Finanzgericht geklagt, die Steuer nahezu komplett der Landeshauptstadt zuzuweisen. Nach Angaben der WGV beschäftigt sie in Ravensburg 40, in Stuttgart, wo Gewerbesteuer aus anderen Versicherungsgesellschaften anfällt, 750 Menschen.