Das Restaurant Ilysia in Stuttgart-Vaihingen darf die überdachte Außenfläche vorerst für die Gastronomie nutzen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Bis Ende August darf das griechische Restaurant Ilysia im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen seine überdachte Außengastronomie nutzen, ohne dass die Stadt Zwangsmaßnahmen ergreift. Dies erklärt jetzt Bürgermeister Peter Pätzold.

Stuttgart - Dass ausgerecht in der Pandemie das städtische Baurechtsamt dem griechischen Restaurant Ilysia den Entzug der Konzession angedroht hat, schlägt hohe Wellen und sorgt für viele erboste Kommentare im Netz: Die Wirtsfamilie Sakellariou im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen war glücklich, nach der Zwangspause endlich wieder Gäste im Freien empfangen zu können. Doch just in diesem Moment kam Post aus dem Rathaus. Wenn das Restaurant am Wallgraben den Betrieb der überdachten Außengastronomie aufnehmen werde, würden die Betreiber die Konzession verlieren. Denn der Pavillon, den der Wirt schon bei der Übernahme der Gastwirtschaft vor 31 Jahren vorgefunden hatte, sei nicht genehmigt und stimme mit dem Bebauungsplan nicht überein, heißt es in dem Schreiben aus dem Rathaus.

Pätzold reagiert auf unseren Zeitungsbericht

Baubürgermeister Peter Pätzold (Grüne) hat nun auf den Bericht unserer Zeitung reagiert und in einer Presseerklärung versichert, dass die Wirtsfamilie mindestens bis Ende August die überdachte Außenfläche für die Gastronomie nutzen kann. Gleichzeitig stellt er klar, dass der Pavillon „nicht genehmigungsfähig“ sei, weil dieser gleich gegen mehrere rechtliche Vorgaben, wie das Planrecht, aber auch den Brandschutz, verstoße. Pätzold: „Es handelt sich hier um ein seit Jahren laufendes baurechtliches Verfahren, das nichts mit der Coronakrise zu tun hat. Gegen den ohne Genehmigung erstellten und baurechtlich nicht zulässigen Pavillon gibt es bereits seit 2015 eine Rückbauanordnung.“ Auch das Regierungspräsidium teile diese Auffassung.

„Der Vollzug unserer Nutzungsuntersagung hat eine Frist von drei Monaten, also bis Ende August“, schreibt der Grünen-Bürgermeister. Dem Wirt stehe der Rechtsweg offen. Dieser würde den Vollzug noch weiter aufschieben. Mit anderen Worten: Solange keine Entscheidung der Verwaltungsrichter vorliegt, wird die Stadt nichts unternehmen. Die Duldung könnte also noch weit über den Herbst dieses Jahres hinaus weitergehen.

Schlauch freut sich über „softere Tonlage“

Pätzolds Parteifreund Rezzo Schlauch, der das Vorgehen der Behörde gegen den Wirt zeitgleich zur Öffnung in der Coronakrise scharf kritisiert hat, freut sich über die „nun softere Tonlage“ aus dem Rathaus, bleibt aber bei seinem Vorwurf: „Das Ganze erweckt den Verdacht, dass sich das Bauamt den Konzessionsbescheid überhaupt nicht angesehen hat und die eine Hand in der Stadtverwaltung nicht weiß, was die andere tut.“ Die Gaststättenbehörde habe schließlich den Pavillon geduldet, solange keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Wie Bürgermeister Pätzold auf eine Frist von Ende August kommt, ist für Rezzo Schlauch „unerfindlich“. Davon sei in der Post des Baurechtsamtes nichts zu lesen. Der Ur-Grüne glaubt, dass der „Assessor des Rathauses etwas übermotiviert war, um es vorsichtig auszudrücken“. Pätzold habe sich deshalb „zur Korrektur veranlasst“ gesehen. Schlauchs Kritik bezieht sich auf „Ungleichbehandlung“: Während die Stadt in der unmittelbarer Nachbarschaft nichts bei Verstößen gegen einen veralteten Bebauungsplan unternimmt, müsse der Wirt mit der Androhung in der Pandemie um seine Existenz fürchten.