Zahlreiche Züge werden tagelang nicht losfahren. Foto: imago/Chris Emil Janßen

Die Lokführer der Deutschen Bahn AG wollen bis Freitag streiken. Was das für die Bahnkunden bedeutet – und was Reisende tun können.

Die Deutsche Bahn AG braucht für Chaos im Zugverkehr keine Streiks – über solche lockeren Sprüche können Kunden des größten Staatskonzerns meist nur gequält lachen. In den letzten Monaten erreichten die Zugverspätungen neue Rekorde, zeitweise fuhr kaum noch jeder zweite ICE halbwegs nach Fahrplan. Nun geht erst mal fast gar nichts mehr: Bis Freitag um 18 Uhr will die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer die DB-Züge stillstehen lassen.

Der Streik soll schon am Dienstagabend zunächst bei den Gütertransporten der DB Cargo AG beginnen und in der Nacht auf den DB-Personenverkehr ausgeweitet werden. Auch Transdev und City Bahn Chemnitz werden bestreikt – viele andere Zug- und Busunternehmen aber fahren weiter und können eine Alternative sein. Der DB-Konzern warnt vor massiven Auswirkungen auf den eigenen Betrieb, will mit einem Notfahrplan zumindest eine minimale Versorgung sichern und per Eilantrag bei Gericht den Streik noch verhindern.

DB-Konkurrenten Netinera und Go-Ahead nicht betroffen

Die Eskalation des Tarifstreits kommt nicht unerwartet. GDL-Chef Claus Weselsky will den Einstieg in die 35-Stunden-Woche für Lokführer im Schichtbetrieb und bessere Bezahlung für alle durchsetzen, um den Job für Jüngere attraktiver zu machen und die Personalnot zu lindern. Vor Weihnachten wurde der DB-Verkehr erstmals lahmgelegt. In der Urabstimmung votierten danach 97 Prozent der Mitglieder für unbefristete Streiks, falls der Konzern die Arbeitszeitverkürzung weiter ablehnt und die Zeit bis 8. Januar nicht für ein besseres Angebot nutzt.

Bahn: Mitfahrt nicht garantiert

Wer kann, nutzt besser die angebotenen Alternativen. Mit Tickets für die Streiktage von Mittwoch bis Freitag kann man später ans gebuchte Ziel fahren, auch auf anderen Routen. Die meist übliche Bindung an einen ausgewählten Zug ist aufgehoben, es lassen sich also bei der Ersatzfahrt nach Belieben andere Verbindungen nehmen. Wer einen Sitzplatz reserviert hat, kann kostenfrei stornieren und dann neu auswählen.

Im DB-Fernverkehr gilt ein für die Streiktage gebuchtes Ticket auch für frühere Fahrten. Reisende müssen allerdings auch rund um die Arbeitsniederlegungen mit Stress rechnen, denn in Bahnhöfen und Zügen wird es noch mehr Betrieb geben als ohnehin schon. Zudem dauert es, bis der Zugverkehr wieder normal läuft. Vor der geplanten Fahrt sollte man sich daher über mögliche Störungen informieren. Wenn Züge bereits hoch ausgelastet sind, was meist angezeigt wird, besser Alternativen wählen – weniger gefragte Verbindungen in Nebenzeiten sind zudem billiger.

Gesetzliche Fahrgastrechte gelten auch bei Streiks

Ein Vorteil für Reisende: Auch bei Streiks gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte nach der EU-Fahrgastverordnung Nr. 2021/782. Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel der Reise gibt es ein Viertel des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten immerhin 50 Prozent. Dafür nötig ist ein Antrag, den man bei der DB für E-Tickets rasch online stellen kann oder ansonsten per Formular.

Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde müssen den Wartenden zudem Erfrischungen und Mahlzeiten angeboten werden, allerdings nur „in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit“ und sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind, wie die Verbraucherzentralen betonen. Wer nichts bekommt und auf eigene Faust etwas kauft, sollte die Rechnungen zur Erstattung einreichen.

Welcher Anspruch hat Aussicht auf Erfolg?

Wenn der Zug wegen Streiks ausfällt, kann man das Ticket stornieren und das Geld zurückverlangen. Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden. Erstattet werden muss der Preis für die gesamte Reise, auch dann, wenn nur einer von drei gebuchten Zügen nicht fährt. Wer ersatzweise das Auto nutzt, hat keinen Anspruch auf Erstattung dieser Kosten. Auch Taxi- oder gar Hotelrechnungen gestrandeter Reisender muss die Bahn nur in bestimmten Fällen übernehmen. Wenn das Ziel am gleichen Tag nicht mehr erreichbar ist, muss das Unternehmen eine Unterkunft besorgen und auch den Weg dorthin organisieren sowie am nächsten Tag zurück zum Bahnhof.