Die Anklage geht von schwerer räuberischer Erpressung aus. Foto: dpa/Marijan Murat

Was hat einen jungen Mann dazu gebracht, von Kindern am Bahnhof in Vaihingen/Enz Geld oder Wertgegenstände zu erpressen? Dieser Frage geht die 3. Große Strafkammer am Landgericht Heilbronn auf den Grund. Die Anklage wirft dem 22-Jährigen schwere räuberische Erpressung in drei Fällen vor.

Was hat einen jungen Mann dazu gebracht, von Kindern am Bahnhof in Vaihingen/Enz Geld oder Wertgegenstände zu erpressen? Dieser Frage geht die 3. Große Strafkammer am Landgericht Heilbronn seit Donnerstag auf den Grund. Die Anklage wirft dem 22-Jährigen schwere räuberische Erpressung in drei Fällen vor. Der Angeklagte selbst bestreitet die Taten.

13 Euro und 50 Cent geraubt

Der Staatsanwaltschaft zufolge wollte er sich mit dem Erpressen von Wertgegenständen am Bahnhof eine Einnahmequelle verschaffen, um mit deren Verkauf seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. So sprach er im Mai dieses Jahr den Ermittlungen nach am Bahnhof einen 13-Jährigen an, ihm sein Geld zu geben. Der Junge weigerte sich, klagte, er verpasse gleich seinen Zug, doch der Angeklagte stellte sich ihm in den Weg und schüchterte ihn derart ein, dass dieser dem Angreifer seinen Geldbeutel mit gerade mal 13 Euro und 50 Cent aushändigte.

Zwei Tage später soll der Angeklagte erneut einen Jungen, der auf einer Bank am Gleis auf seinen Zug wartete, rüde aufgefordert haben, doch mal seine Weste ausziehen. Der 14-Jährige wollte das Kleidungsstück trotz der drohenden Worte des Älteren auf keinen Fall hergeben, stand auf und lief weg. Um kein Aufsehen zu erregen, ließ der Angeklagte deshalb von ihm ab.

Etwas später unternahm er den Ermittlungen zufolge einen neuen Versuch, am gleichen Gleis einem 13-Jährigen seine Marken-Kopfhörer samt Ladegerät abzuknöpfen. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, zog er aus der Hosentasche ein Messer und hielt es dem Jungen an den Hals. Derart bedroht, überließ er dem Älteren die Gegenstände im Wert von etwa 100 Euro. Für diese schwere räuberische Erpressung sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor.

Sehr ausführlich erläuterte der Vorsitzende Richter dem Angeklagten, der weder vor Gericht noch einer Gutachterin Angaben machen will, seine Lage. Sollten die Taten etwa aus Verzweiflung und aufgrund eines Drogenproblems begangen worden sein, könnte statt einer Strafe im Gefängnis eine Therapie in einer Entzugsklinik möglich sein. Nach einem einstündigen Gespräch mit seinem Mandanten und der Erörterung aller möglichen Konsequenzen erklärte der Verteidiger den Prozessbeteiligten, der Angeklagte werde über seine Biografie und seinen Drogenkonsum mit der Gutachterin sprechen, allerdings bleibe er dabei, in keinem der Fälle der Täter gewesen zu sein.

Opfer treten als Zeugen auf

In dem auf fünf Verhandlungstage angesetzten Prozess sollen neben Polizeibeamten und der Gutachterin auch die Erpressungsopfer gehört werden, von denen wohl nicht alle zweifelsfrei den Angeklagten als Täter identifizieren konnten. Im Verfahren bis Ende September sollen auch Chat-Nachrichten des Angeklagten als Beweise herangezogen werden. – Der Prozess wird am 14. September fortgesetzt.