Freies W-Lan soll es künftig einfacher haben. Foto: Murat

Die Bundesregierung plant das Ende der Störerhaftung um dem freien W-Lan zum Erfolg zu verhelfen. Details des Gesetzesentwurfes sind nun bekannt. Ihre Bewertung fällt unterschiedlich aus.

Berlin - Ein Gesetz anzukündigen ist das eine – ein Gesetz zu verabschieden etwas ganz anderes. Dass Interessensverbände und Lobbygruppen, Bedenkenträger oder schlicht politische Kuhhandel am Ende etwas anderes entstehen lassen, als anfangs geplant, das ist Alltag im politischen Leben. Es ist nicht verwunderlich, dass es großes Misstrauen gegeben hat, als die Bundesregierung vor wenigen Wochen angekündigt hat, die im Umgang mit dem W-Lan so störende Störerhaftung zu entsorgen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet nun darüber, wie das Gesetz aussehen soll. Demnach scheint es, als seien die Befürchtungen vergebens gewesen. Andere Medien sehen das anders.

Das Wesentliche steht nicht im Gesetzestext

Nach Angaben der Zeitung wird zwar nicht im Gesetzestext, wohl aber in der Gesetzesbegründung deutlich, dass W-Lan-Anbieter künftig vor der Übernahme und Gerichtskosten geschützt werden sollen. Wenn es später einmal zum Streit in diesem Bereich kommen sollte werden die Gerichte eben jene Begründung als Hilfe zur Auslegung heranziehen. Im Gesetzestext selbst ist das Ende der Störerhaftung jedoch nicht ausdrücklich erwähnt, geschweige denn die Absage an Abmahnungen. Es ist lediglich geregelt, dass Privatpersonen, die ihr W-Lan für andere öffnen, nicht für diese haften – so wie es für große Netzanbieter wie Telekom oder Vodafone schon lange gilt. Dem „Spiegel“ zu Folge sprechen Netzexperten daher von einer „Mogelpackung“.

Es soll schnell gehen

Am 1. Juni soll über die Änderungsanträge in den Ausschüssen des Bundestages final beraten werden, einen Tag später steht als Tagesordnungspunkt 7 die Abstimmung im Plenum an. Im Herbst kann das Gesetz dann in Kraft treten. Wie es dann genau aussehen wird – man muss wohl abwarten.