Diese Fristen gelten für die Steuererklärung 2022. Foto: Kmpzzz / shutterstock.com

Erfahren Sie hier, wie lange Privatpersonen in unterschiedlichen Fällen Zeit haben, um ihre Einkommenssteuerklärung für 2022 abzugeben.

Für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung 2022 gelten verschiedene Fristen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, bis wann die Steuererklärung in welchem Fall beim Finanzamt eingehen muss:

Art der Steuererklärung

Abgabefrist für Steuererklärung 2022

Selbst erstellte Steuerklärung mit Abgabepflicht

02.10.2023

Steuererklärung mit Beratung durch Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein usw.

31.07.2024

Freiwillige Steuererklärung ohne Abgabepflicht

31.12.2026

Privatpersonen, welche zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, hatten bis zum 02. Oktober 2023 Zeit, um die Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Wer die Hilfe eines Steuerberaters, eines Lohnsteuerhilfevereins oder eine anderen zur Beratung befugten Person in Anspruch genommen hat, dem bleibt noch Zeit bis zum 31. Juli 2024, um die Steuererklärung einzureichen. Ist man dagegen nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, kann man die Einkommenssteuererklärung 4 Jahre rückwirkend nachreichen. Für das Jahr 2022 ist der Stichtag daher Silvester 2026. Die Steuererklärung muss demnach spätestens am 31. Dezember 2026 beim Finanzamt eintreffen, um noch berücksichtigt werden zu können.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es aufgrund individueller Vereinbarungen auch zu individuellen Fristen kommen kann.

Kann man die Frist verlängern?

Ja, es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, die Abgabefrist für die Steuererklärung zu verlängern. Hierfür muss jedoch ein berechtigter Grund (Ausnahmefall) vorliegen, der nicht selbst verschuldet ist. Allerdings liegt die Entscheidung immer beim zuständigen Finanzamt. Es lässt sich daher nicht pauschal sagen, welche Gründe akzeptiert werden und welche nicht. Der Antrag auf Verlängerung kann entweder schriftlich oder online über ELSTER gestellt werden.

Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Sollten Sie die für Sie geltende Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpassen, kann dies einen Verspätungszuschlag nach sich ziehen. Die Finanzämter entscheiden zwar selbst, ob der Zuschlag fällig wird, die Höhe ist aber gesetzlich festgelegt. So sind monatlich 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens ab 25 Euro, fällig. Weitere Maßnahmen des Finanzamts beinhalten darüber hinaus ein Zwangsgeld, die Steuerschätzung oder Verspätungszinsen. Weitere Informationen dazu finden Sie zum Beispiel beim Lohnsteuerhilfeverein in dieser Übersicht.