Im vergangenen Jahr ist das Böllerverbot in der Stuttgarter Innenstadt von der Polizei überwacht worden. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Stuttgart wird auch dieses Silvester ohne Böller und Raketen in der Innenstadt feiern. Wie halten es andere Kommunen in der Region? Eine Stichprobe.

Mit einem Unterhaltungsprogramm mit Lasershow und Musik will die Landeshauptstadt Stuttgart das auch in diesem Jahr wieder geltende Raketen- und Böllerverbot kompensieren. Innerhalb des Cityrings und vor allem auf dem Schlossplatz wird wieder eine Sperrzone Feuerwerkskörper eingerichtet. Aber was gilt in anderen Städten in der Region?

Esslingen

Für die Esslinger Altstadt gilt an Silvester und Neujahr ein vollständiges Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände. Dieses Verbot gilt auch für die Esslinger Burg sowie für die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen. Ansonsten gelten die bundesweiten Regelungen.

Kirchheim

Auch in Kirchheim (Kreis Esslingen) gilt wie immer ein Feuerwerksverbot in der Innenstadt, wegen der Brandgefahr der historischen Gebäude. Dieses Verbot besteht seit den 2000er Jahren. Auch sonst ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen verboten.

Zusätzliche Einschränkungen wie in den vergangenen Corona-Jahren gibt es nicht, also keine Beschränkung von Alkoholausschank oder ein Verkaufsverbote für Böller. Die Stadtverwaltung empfiehlt darüber hinaus, Feuerwerkskörper aus dem Vorjahr nicht abzubrennen, sie könnten beschädigt sein.

Ludwigsburg

In der Stadt Ludwigsburg sind derzeit keine Einschränkungen für das Silvesterfeuerwerk vorgesehen. Die Voraussetzungen für ein Verbot liegen nach Ansicht der Verwaltung nicht vor. Allerdings wünscht sich die Stadt, was die Böllerei an Silvester angeht, eine „bundes- oder landeseinheitliche Regelung“, teilt die Pressestelle mit. Derzeit wird das Abbrennen von Pyrotechnik über eine Verordnung zum Sprengstoffgesetz gesteuert.

Böblingen

Auch die Stadt Böblingen plant aktuell keine zusätzlichen Maßnahmen mit Blick auf Feuerwerk, die über die bundesweiten Regelungen (Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz, 1. SprengV, § 23) hinausgehen.

Waiblingen

In der Stadt Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) wird Silvester wie in der Zeit vor Corona und den damit verbundenen Einschränkungen gefeiert. Allerdings ist es beispielsweise in der Waiblinger Altstadt ohnehin seit Jahren verboten, Feuerwerkskörper zu zünden. Denn ein im Jahr 2009 verabschiedetes Bundesgesetz untersagt es, Feuerwerk in der Nähe von Fachwerkhäusern abzuschießen und davon gibt es sehr viele im Stadtkern.

Bereits in den Tagen vor Silvester werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, der städtische Vollzugsdienst ist zudem an Silvester unterwegs und kontrolliert. Ein darüber hinausgehendes Abbrennverbot sei nicht im Gespräch, sagt Oliver Conradt von der Abteilung Ordnungswesen: „Durch das Gesetz ist die Altstadt geschützt und eine Lage, die eskalieren könnte, haben wir in Waiblingen nicht.“

Leonberg

Ein generelles Böllerverbot besteht in Leonberg nicht, damit also auch nicht für den Marktplatz mit seinen historischen Fachwerkhäusern. Die Verwaltung verweist lediglich auf die Verordnungen des Sprengstoffgesetzes, die unter anderem das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe zu brandempfindlichen Gebäuden untersagen. Die Stadtverwaltung mahnt aber zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkkörpern: Man solle auf die Umgebung achten, weil etwa häufiger Balkone durch herumfliegende Raketen in Brand geraten. „Auch Gebäude aus Holz, wie alte Scheunen, sind leicht entzündlich, ebenso trockenes Gehölz, wie der Weihnachtsbaum auf dem Marktplatz“, so die Stadt.