In manchen Städten wird auch dieses Jahr ein Feuerwerksverbot gelten. Foto: dpa/Christophe Gateau

Die letzten zwei Jahre war der Verkauf von Raketen und Böller an Silvester verboten. Wie handhaben die Städte in Baden-Württemberg es dieses Jahr mit dem Feuerwerksverbot?

Zwei Jahre lang kein Raketen- und Böllerverkauf an Silvester – eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass es in diesem Jahr vielerorts anders aussieht. Ein Überblick.

Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben in der Silvesternacht in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Das teilte die Universitätsstadt mit. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Auch zum Beispiel im Bereich der Kliniken dürfen keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden. Verboten sind in der Nacht auf den 1. Januar sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden. In der Universitätsstadt besteht seit 2009/2010 ein Feuerwerksverbot für die Altstadt. Das Freiräumen der Straßen nach Silvester übernehmen die Kommunalen Servicebetriebe Tübingen im Rahmen des normalen Dienstbetriebs. Es fallen also keine zusätzlichen Kosten an.

Stuttgart plant erneut Feuerwerksverbot

Die Landeshauptstadt Stuttgart plant in Abstimmung mit der Polizei erneut ein Feuerwerksverbot. Es habe in der Vergangenheit bereits mehrfach Verbote zum Abbrennen von Pyrotechnik gegeben, sagte eine Stadtsprecherin. So im Jahr 2019 durch eine städtische Verfügung, in den Jahren 2020 und 2021 durch die damaligen Corona-Verordnungen des Landes. Aber die Stadt habe hier den Geltungsbereich eigenständig festgelegt.

In den zurückliegenden Jahren sei der Schlossplatz für Besucher kein schöner Ort gewesen, um den Jahreswechsel zu feiern, steht in der entsprechenden Vorlage. „Der Schlossplatz war überfüllt, Feuerwerkskörper wurden unkontrolliert abgeschossen, einzelne Personen wurden angegriffen und es kam zu sexuellen Übergriffen.“ Nur durch ein großes Polizeiaufgebot konnte die Situation beherrscht werden. Im Jahr 2019 habe es auf dem Schlossplatz deshalb eine zentrale städtische Veranstaltung gegeben, um einen friedlichen Jahreswechsel zu feiern. Ziel sei in diesem Jahr eine ähnliche Veranstaltungskonzeption, um den Schlossplatz wieder für Gäste jeden Alters und Geschlechts attraktiv zu machen.

Hohe Kosten für Silvesterreinigung

Die Kosten für die Reinigung nach den Silvesterfeierlichkeiten sind enorm. Die Entsorgungskosten liegen bei rund 4000 Euro, die Kosten für eingesetzte Fahrzeuge und Mitarbeiter bei rund 12 000 Euro. Insgesamt fallen somit für eine Silvesterreinigung - in der Innenstadt und in den Bezirken Nord, West und Ost - Kosten in Höhe von rund 16 000 Euro an. Ohne Böllerverbot entstehen etwa 18 bis 20 Tonnen Abfall.

Die Städte Ulm, Heidelberg, Mannheim und Freiburg wollen keine Verbote, die über die bundesweit geltenden Regelungen hinausgehen, wie die Stadtsprecherinnen und Stadtsprecher mitteilten. Die Freiburger Sprecherin sagte, dass es nach der gesetzlichen Regelung bereits jetzt verboten sei, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen. „Dafür bedarf es keiner Festlegung eines Verbots auf kommunaler Ebene.“

Auch die Stadt Karlsruhe hat nach Auskunft eines Sprechers bisher noch kein Böllerverbot an Silvester angeordnet und plant auch keine solche Maßnahme für dieses Jahr. Dasselbe gilt für Heidelberg. In Abstimmung mit der Polizei sei ein sogenanntes Böllerverbot seitens der Stadt derzeit nicht geplant. Verbote dieser Art habe Heidelberg auch in der Vergangenheit nicht erlassen, sagte ein Sprecher. Am Neujahrstag werde die Innenstadt ab den frühen Morgenstunden gereinigt. Dabei seien zwölf Beschäftigte und drei Kehrmaschinen etwa fünf bis sechs Stunden im Einsatz.