Ab wann darf man mit dem Böllern beginnen? Foto: Sybille Reuter / shutterstock.com

Lesen Sie hier, ab wie viel Uhr man zu Silvester böllern und wie lange das Abbrennen von Feuerwerk andauern darf.

Das neue Jahr mit Raketen und Böllern zu begrüßen, gehört für viele Menschen zu einem gelungenen Silvester dazu. Allerdings will man auch nicht der Erste sein, der mit dem Knallen beginnt. Ab welcher Uhrzeit kann man also loslegen?

Wann darf man böllern?

Hier muss man unterschieden, um welche Art von Feuerwerkskörpern es sich handelt. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Kinderfeuerwerk) dürfen laut dem Sprengstoffgesetz ganzjährig von Personen ab 12 Jahren gekauft und benutzt werden.

Für Silvester sind aber insbesondere die Böller und Raketen der Kategorie F2 interessant. Diese dürfen von Personen über 18 Jahren ohne Befähigungsschein oder Ausnahmebewilligung nur in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar abgefeuert werden.

Bitte beachten Sie, dass es in vielen Städten und Gemeinden 

In der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ist die Benutzung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 nur mit einer Ausnahmebewilligung, einem Befähigungsschein oder einer Sondererlaubnis möglich. Bei Zuwiderhandlung droht ein empfindliches Bußgeld.

Ab wie viel Uhr darf man böllern?

Feuerwerkskörper dürfen zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 23:59 Uhr von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Insgesamt darf also 48 Stunden geböllert werden. An Silvester können Sie somit jederzeit loslegen. Traditionell beginnen die meisten Menschen aber erst kurz vor dem Jahreswechsel mit dem Feuerwerk.

Feuerwerk nicht überall gestattet

Bitte beachten Sie: Einzelne Gemeinden oder Städte können aber lokal geltende Feuerwerksverbote verhängen. Auch räumlich begrenzte Feuerwerksverbote innerhalb von Städten (z.B. in der Altstadt) sind möglich. Zudem dürfen laut § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Im Zweifel sollte man sich also bei den Behörden vor Ort informieren, wie die Regelungen für Silvester 2022 sind.