Wachleute in den Flüchtlingsunterkünften haben einen harten Job. Oft müssen sie brenzlige Situationen entschärfen. Spätestens seit dem Handgranaten-Vorfall in Villingen-Schwenningen geraten sie aber selbst ins Fadenkreuz.
Stuttgart - Die Anzeichen verdichten sich, dass hinter dem Handgranatenwurf von Villingen-Schwenningen ein Machtkampf zwischen Sicherheitsfirmen steckt. Die Polizei durchsuchte noch am Mittwoch Büroräumlichkeiten mehrerer Unternehmen in den Landkreisen Tuttlingen und Schwarzwald-Baar. Nach Lage der Dinge soll auch die rockerähnliche Gruppierung United Tribuns in die Tat verwickelt sein. Und genau das entfacht nun eine neue Diskussion um strengere Kontrollen von Sicherheitsdiensten.
Bisher bildet der Paragraf 34a in der Gewerbeordnung die gesetzliche Grundlage, die sicherstellen soll, dass die Beschäftigten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe zuverlässig sind und sich für die Tätigkeiten auch eignen. Doch das reicht offensichtlich nicht aus. In den vergangenen Monaten gab es immer wieder Probleme mit privaten Sicherheitsdiensten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften.
Immer wieder Probleme mit privaten Sicherheitsdiensten
In einem Asylbewerberheim im nordrhein-westfälischen Burbach bei Siegen filmte ein Security-Mitarbeiter, wie ein Bewohner mit gefesselten Händen auf dem Rücken am Boden liegt und ein Kollege dem Asylsuchenden mit Sicherheitsstiefeln ins Genick steigt. Auf dem Gelände des Landesamts für Gesundheit und Soziales in Berlin traten Wachmänner auf einen am Boden liegenden Flüchtling ein, nachdem dieser mit anderen Asylbewerbern über ein Absperrgitter geklettert war. In einer Unterkunft in der sächsischen Kleinstadt Heidenau arbeitete ein bekennender Neonazi, der im Internet „Kastrationen und Zwangsausweisungen“ für kriminelle Asylbewerber forderte. Und vor zwei Wochen kam nun auch noch der Handgranatenwurf von Villingen-Schwenningen dazu.
Derartige Vorkommnisse bringen eine ganze Branche in Verruf. Sind etwa ausgerechnet jene Personen, die für Ruhe, Ordnung und die Sicherheit anderer Menschen sorgen sollen, zwielichtige Gestalten?
Sicherheitschef einer Pforzheimer Firma beklagt Wandel „zum Negativen hin“
Jürgen Kappler ist sich bewusst, dass der Ruf der Sicherheits- und Überwachungsbranche in den vergangenen Monaten gelitten hat. Er hat sich vor 44 Jahren mit einem Sicherheitsunternehmen in Pforzheim selbstständig gemacht und ist in demselben auch heute noch als Geschäftsführer tätig. Früher habe es in Baden-Württemberg etwa zehn Sicherheitsfirmen gegeben – „gestandene Anbieter mit qualifizierten Mitarbeitern“, sagt er. Über die Jahre hinweg habe sich dies aber zum Negativen hin gewandelt.
Der Grund dafür ist einfach: Das Geschäft mit Personen-, Werk- und Objektschutz ist lukrativ. Das hat auch die Zahl der Wettbewerber wachsen lassen. Und offenbar sind nicht alle unter ihnen seriös. Was nun zum Problem zu werden droht.
Regierungspräsidien und Kommunen müssen europaweit ausschreiben
Durch die Flüchtlingskrise und die in diesem Zuge geschaffenen Einrichtungen ist der Bedarf an Sicherheitsmitarbeitern abermals enorm gestiegen. Nach EU-Vergabeverordnung müssen die Betreiber der Einrichtungen, in aller Regel Regierungspräsidien oder Kommunen, die Sicherheitstätigkeit europaweit ausschreiben. Darin können sie ein Pflichtenheft wie die Zahl der einzusetzenden Mitarbeiter oder zu erbringende Zertifikate festlegen. Sind die Kriterien erfüllt, entscheidet allein der Preis. Es gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Das heißt: Der günstigste Anbieter wird ausgewählt. Und der ist nicht immer der mit den besten Mitarbeitern. Manchmal werden die Aufträge auch an Subunternehmer weitergeleitet. Das sei bei Flüchtlingsunterkünften nur selten der Fall, in der Branche aber durchaus nicht unüblich, so ein Insider.
Auch rockerähnliche Gruppierungen, die bisher an Diskotüren und im Rotlichtmilieu das Sagen haben, weiten ihr Tätigkeitsgebiet jetzt offenbar auf den Flüchtlingssektor aus. Das legt nicht zuletzt der Fall von Villingen-Schwenningen nahe. Den Szene-Kenner wundert das nicht. Er befürchtet, dass die Probleme noch größer werden könnten. „Wer am Tor der Flüchtlingsunterkunft sitzt, hat die Möglichkeit, über die Bewohner neue illegale Geschäftsfelder zu erschließen oder auszubauen – zum Beispiel im Bereich Rauschgift“, sagt er. Auch Menschenhandel sei nicht auszuschließen, warnt er. CDU-Innenexperte Thomas Blenke fordert von der Landesregierung wohl auch deshalb bei den nächsten Vergaben, dass sie „für diese hochsensible Aufgabe nur zertifizierte Unternehmen“ beauftragen soll.
Reicht die Ausbildung aus?
Zwar müssen alle Security-Beschäftigten laut Gewerbeordnung ein Führungszeugnis ohne Einträge vorlegen und eine 40-Stunden-Unterrichtung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) absolvieren. Doch deren Anforderungen seien nicht ausreichend, sagt Kappler, der selbst Vorsitzender der Prüfungskommission bei der IHK Pforzheim ist: „Man bräuchte für den Umgang mit Flüchtlingen eine spezielle Ausbildung, auch mit psychologischen und interkulturellen Inhalten.“ Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) stimmt dem uneingeschränkt zu. Eine Sprecherin fordert strengere Vorgaben bei der Ausbildung von Wachpersonal. Für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen wie Flüchtlingsunterkünften seien neue gesetzliche Vorgaben notwendig, sagt sie. Doch genau an diesem Punkt hakt es.
Ein Bund-Länder-Ausschuss mit Vertretern aus Bundeswirtschaftsministerium, Bundesinnenministerium, Ministerien verschiedener Länder sowie aus den Städten Cottbus, Dortmund und München verabschiedete im November 2015 einen Katalog, wonach die Zuverlässigkeit des Sicherheitspersonals intensiver kontrolliert werden soll. Konkret plädiert das Gremium dafür, dass die Behörden die Beschäftigten in der Sicherheitsbranche künftig alle drei Jahre überprüfen – wie einen Besitzer eines Waffenscheins. Der Ausschuss sieht Staatsanwaltschaften und Gerichte zudem in der Pflicht, stärker als bisher Gewerbeämter über Strafsachen zu informieren. Die Experten räumen allerdings auch ein, dass für die Umsetzung der Pläne mehr Personal und mehr Geld für Gewerbebehörden, Polizei und Justiz nötig seien. Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ stimmte den Vorschlägen bereits zu. Bis die Punkte gesetzlich umgesetzt sind, dauert es allerdings noch. Wie lange, ist unklar.
Führungszeugnis weist Schwachstellen auf
Aus diesem Grund hat die Landesregierung nach Informationen unserer Zeitung das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine landeseigene Verschärfung der Kontrollen von Sicherheitsdiensten und deren Mitarbeitern möglich ist. Das Führungszeugnis allein scheint nicht genug. Denn darin werden weder Strafen unter drei Monaten Freiheitsstrafe noch laufende Verfahren gelistet. Nach einer gewissen Zeit müssen die Einträge zudem wieder gelöscht werden.
Deshalb soll nun unter anderem abgeklopft werden, ob die prüfenden Behörden in Zukunft mögliche Informationen über einen angehenden Wachmann beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) abfragen dürfen. Dieser Idee stehen allerdings datenschutzrechtliche Gründe entgegen, es bedürfte einer Einwilligung der Bewerber. Und diejenigen, die einverstanden sind, müssten dann einzeln überprüft werden – ein immenser Aufwand. Gibt es dafür überhaupt genügend Personal in den Behörden?
Und wo sollen die Bewerber kurz- und mittelfristig überhaupt herkommen? „Der Markt ist leer gefegt“, sagt der Pforzheimer Firmenchef Kappler, der rund 100 Mitarbeiter unter sich hat: „Ausgebildete Menschen findet man momentan nicht mehr.“ Mit Blick auf den anhaltenden Flüchtlingszustrom halte er die Entwicklung für „höchst bedenklich“.