Am 1. Februar müssen Unternehmen und Vereine ihren Zahlungsverkehr auf Sepa umstellen. Andernfalls geraten sie in Finanznöte. Das wird knapp. Foto: dpa

Die Banken sind in Alarmstimmung und schmieden Notfallpläne. Insbesondere viele kleinere Unternehmen und Vereine sind noch nicht fit für das neue Zahlungssystem Sepa. Gelingt die Umstellung bis Februar nicht, setzt eine Abwärtsspirale ein, die im Extremfall bis zur Zahlungsunfähigkeit führen kann.

Die Banken sind in Alarmstimmung und schmieden Notfallpläne. Insbesondere viele kleinere Unternehmen und Vereine sind noch nicht fit für das neue Zahlungssystem Sepa. Gelingt die Umstellung bis Februar nicht, setzt eine Abwärtsspirale ein, die im Extremfall bis zur Zahlungsunfähigkeit führen kann.

Stuttgart - Helmut Kluwes Verein wird den 1. Februar nicht überdauern. Kluwe ist zuständig für die Finanzen eines Unterstützungsvereins aus einem kleinen Ort in Bayern. „Wir haben 460 Mitglieder“, sagt er. Den Aufwand der Sepa-Umstellung könne er nicht allein ehrenamtlich schultern. „Darum werden wir den Verein auflösen.“

Die Umstellung ist für die Firmen und Vereine eine große Herausforderung. Sie nimmt viel Zeit in Anspruch und erfordert oft mehrere Testläufe. Trotzdem haben sich noch zu wenig Unternehmen mit dem Thema auseinandergesetzt, kritisieren Experten. Sie befürchten, dass diese die Umstellungsfrist nicht einhalten können – und Liquiditätsprobleme bekommen werden.

Spätestens am 1. Februar müssen alle Unternehmen und Vereine ihren Zahlungsverkehr auf das neue System Sepa umstellen. Die Abkürzung Sepa steht für Single Euro Payments Area (einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum). Das bedeutet, dass alle Unternehmen ihre Lastschriften und Überweisungen auf einen in der EU einheitlichen Standard umstellen müssen. Außer in den 28 EU-Staaten sind die neuen Regeln auch für den Zahlungsverkehr mit Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz anwendbar.

„Es gibt zu viele Unternehmen, die die Brisanz des Themas unterschätzen“

„Viele Firmen scheinen aber zu vergessen, dass auch Überweisungen und Lastschriften im Inland künftig nur noch mit dem neuen System funktionieren“, sagt Heiko Wolkenstein vom Sparkassenverband Baden-Württemberg unserer Zeitung. „Es gibt zu viele Unternehmen, die die Brisanz des Themas unterschätzen.“

Ein Indiz, an dem die Experten festmachen, dass sich noch nicht viele Firmen und Organisationen mit dem Thema befassen, ist die Zahl der Überweisungen und Lastschriften, die bereits nach dem neuen System getätigt werden. Laut Deutscher Bundesbank lag der Anteil der Sepa-Überweisungen im dritten Quartal 2013 nur bei 14 Prozent. Bei den Lastschriften sieht die Lage noch dramatischer aus: Weniger als ein Prozent werden bisher über das Sepa-Verfahren abgewickelt. In diesem Rahmen bewegen sich auch die Zahlen der Sparkassen in Baden-Württemberg, sagt Wolkenstein. Bei der Deutschen Bank liege die Umstellungsrate leicht über dem Marktniveau, teilt eine Sprecherin mit. Auch sie sieht noch großen Nachholbedarf – auch bei den Firmen im Land.

Klaus Pelzer ist Datev-Niederlassungsleiter in Stuttgart. Der IT-Dienstleister Datev stellt für Firmen und Organisationen Abrechnungssoftware zur Verfügung. Auch Pelzer moniert, dass sich kleinere Firmen in der Region noch zu wenig auf die Umstellung vorbereiten. „Bei der jüngsten Beratungsveranstaltung mit 50 selbstständigen Handwerkern aus der Region gaben lediglich zehn Prozent an, dass sie sich bereits eine Gläubiger-Identifikationsnummer zugelegt haben“, sagt Pelzer. „Die Beantragung einer solchen sogenannten Gläubiger-ID ist aber der erste Schritt bei der Umstellung auf Sepa.“ Die Gläubiger-ID ist die Nummer, mit der ein Zahlungsempfänger künftig identifiziert werden kann – ohne diese ID kann ein Unternehmen von Februar an keine Lastschriften mehr einziehen. Von 3,6 Millionen Unternehmen und 580 000 Vereinen in Deutschland hatten Ende Oktober erst rund 1,6 Millionen bei der Bundesbank eine Gläubiger-ID beantragt. Das heißt aber nicht, dass diese Firmen sich bereits intensiv mit dem Thema Sepa auseinandersetzen. So gab kein einziger der 50 Handwerker in Pelzers Infoveranstaltung an, dass die neuen Sepa-Kennziffern bereits auf seinem Rechnungskopf stünden.

Umstellung geschieht bei Computerprogrammen zur Gehaltsabrechnung automatisch

Was jedoch einsetzt, wenn Unternehmen die Umstellungsfrist verpassen, schildert Wolkenstein als eine Abwärtsspirale, an deren Ende im schlimmsten Fall die Insolvenz stehen kann: „Die Situation für Unternehmen, die ihre Liquidität vor allem über Lastschriften einziehen, ist besonders kritisch“, sagt er. „Ihnen droht ein Finanzengpass, wenn sie die Umstellungsfrist nicht einhalten können.“ Dies falle schließlich auf die Mitarbeiter zurück. „Wenn die Gehälter der Beschäftigten nicht rechtzeitig gezahlt werden können, geraten auch die Mitarbeiter in Liquiditätsnöte.“

Bei der Gehaltsabrechnung müssen die Arbeitgeber – wie künftig bei allen Überweisungen – Kontonummer und Bankleitzahl durch die neuen Kennziffern IBAN und BIC ersetzen. IBAN steht für International Bank Account Number (internationale Kontonummer) und BIC für Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl).

Die Umstellung geschieht bei den Computerprogrammen zur Gehaltsabrechnung automatisch. Trotzdem schleichen sich bisweilen Fehler ein. Experten raten Unternehmen in jedem Fall, die Beschäftigten nach deren Sepa- und BIC-Nummer zu fragen. Mitarbeiter finden diese Kennziffern auf ihrem Kontoauszug. Außerdem sollten die Firmen bei der Umstellung keine Punktlandung zum 1. Februar anstreben, sondern genügend Zeit für Testläufe einplanen.

„Auf keinen Fall dürfen sich die Firmen und Vereine auf Notfallpläne der Banken verlassen“, sagt Wolkenstein. Weil die Firmen so schlecht vorbereitet sind, stellen sich nämlich immer mehr Kreditinstitute auf Chaostage rund um den Umstellungstermin ein. Laut einer Umfrage des IT-Beratungsunternehmens PPI haben 47 Prozent der Banken und 43 Prozent der Versicherer einen Notfallplan entwickelt für den Fall, dass Geschäftskunden ihre eigenen Systeme nicht rechtzeitig zum Sepa-Start umstellen.

Gemeinnützige Organisationen plagt noch ein anderes Problem: Sie fürchten, dass ihnen durch die Umstellung Spendengelder verloren gehen könnten. Das neue Lastschriftverfahren erfordert nicht nur ein Lastschriftmandat, sondern auch zwei Benachrichtigungen. „Wir informieren die Spender zum einen über die Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen auf Sepa, zum andern schreibt das neue Verfahren die sogenannte Prenotification vor“, sagt Gerhard Augustat von der Kinderhilfsorganisation nph. Prenotification heißt Vorabbenachrichtigung und bedeutet: Spätestens 14 Kalendertage vor der Abbuchung muss der Zahlungsempfänger ankündigen, zu welchem Zeitpunkt das Konto mit welchem Betrag belastet wird. Die spendenfinanzierten Organisationen befürchten, dass viele Menschen die offensiven Nachrichten zum Anlass nehmen, ihre Spendenbereitschaft zu überdenken oder gar aufzukündigen.