Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht – und schweigt weiterhin. Foto: dpa/Marijan Murat

Im Prozess um den Schwertmord vom Fasanenhof bleibt der Angeklagte schweigsam. Sein Motiv ist nach nach wie vor nebulös. Ein Kommissar berichtet vom Verhör kurz nach der Bluttat.

Stuttgart - Sieben Prozesstage währt die Hauptverhandlung um den sogenannten Schwertmord vom Fasanenhof inzwischen. Und noch immer gibt der Angeklagte den Prozessbeteiligten Rätsel auf. Issa L., der 2015 unter dem falschen Namen Issa M. nach Deutschland eingereist ist, verlegt sich vor der 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts weiterhin aufs Schweigen – auch auf Anraten seiner Verteidiger Achim Wizemann und Hans Steffan. Die Hauptfrage ist und bleibt: Warum hat der 31-jährige Jordanier am 31. Juli 2019 seinen ehemaligen Mitbewohner am helllichten Tag im Fasanenhof mit einem Samuraischwert getötet?

Dass Issa L. der Täter ist, wird nicht in Zweifel gezogen, auch wenn er bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig zu gelten hat. Die zweite Frage, die das Gericht um den Vorsitzenden Richter Jörg Geiger zu beantworten hat, lautet: Ist der Mann, der in Deutschland fälschlicherweise angegeben hatte, er sei Syrer, schuldfähig, oder hat er die bestialische Tat vor den Augen der elfjährigen Tochter des Opfers im Wahn begangen?

Der Angeklagte sagte, er habe sich gerächt

Vor Gericht tritt ein 29-jähriger Kommissar in den Zeugenstand. Er hatte den Angeklagten kurz nach der Bluttat vernommen. „Er hat mich gefragt, ob das Opfer tot sei“, so der Zeuge. Als er die Frage bejahte, habe Issa L. auf deutsch „Gott sei Dank“ gesagt. Der 31-Jährige habe ausgesagt, er habe einst mit dem 36-jährigen Opfer ein Vertrauensverhältnis gehabt. Dann habe man ihm „seine Geheimnisse entlockt“, später habe sich das Opfer gegen ihn gestellt. Der Kommissar weiter: „Der Angeklagte sagte unter Tränen, das Opfer habe ihn vier Monate vor der Tat unter Drogen gesetzt und vergewaltigt.“ Dafür habe er sich gerächt, weil ihm die Polizei ohnehin nicht hätte helfen können, so Issa L. zu dem Beamten.

„Als man mir das angetan hat, stand Gott neben mir. Mein Leben ist vernichtet“, so der Angeklagte im Verhör. Der Mord an seinem 36-jährigen ehemaligen Mitbewohner seine eine Kleinigkeit im Vergleich zu dem, was man ihm angetan habe, so Issa L.

Die Vergewaltigungsversion des Angeklagten wird immer wieder thematisiert. Er gab bei der Polizei an, er sei schon im Alter von sieben Jahren von seinem Bruder sexuell missbraucht worden. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen seinen Bruder taucht auch in den Chatprotokollen des Angeklagten auf. Sein Vater wiederum beschuldigt Issa L. der Vergewaltigung. Es ergibt sich kein einheitliches Bild, vieles bleibt rätselhaft.

Issa L. schreibt, er sei vom Teufel besessen

In den Chats an seine Familie schreibt der Mann, er sei verflucht, er sei schizophren, er lebe ein Doppelleben, er sei vom Teufel besessen, der seinen ganzen Körper steuere. Zwei Wochen vor der Tat schrieb er: „Gestern war Halbmond. Ich habe von Gott verlangt, es soll Vollmond sein. Es ist geschehen.“ Dann schreibt er, er wünschte, er wäre tot. Mehreren Bekannten aus Flüchtlingsunterkünften hatte er gesagt, er sei der Messias.

Rückblende: Am 31. Juli 2019 gegen 18 Uhr passt Issa L. seinen einstigen Mitbewohner vor dessen Bleibe an der Fasanenhofstraße 15 ab. „Was willst du machen?“, schreit der 36-Jährige Issa L. an. Sofort sticht und schlägt Issa L. mit dem Schwert auf den 36-Jährigen ein. Dessen Tochter flieht zu einer Garage. Auch das Opfer kann noch ein Stück weit fliehen, wird aber eingeholt. Mit voller Wucht sticht der Täter auf den Mann ein, bis er tot ist. Kurze Zeit später wird Issa L. festgenommen. „Er war sehr ruhig und machte einen klaren Eindruck“, so ein Polizist.

Issa L. hatte von Juni 2018 bis April 2019 in einer Wohngemeinschaft im Fasanenhof gelebt – unter anderem mit seinem späteren Opfer, einem deutschen Familienvater, der vor Jahren aus dem Gebiet der Russischen Föderation nach Deutschland übergesiedelt war.

Die Annahme, Issa L. habe den 36-Jährigen getötet, weil dieser ihn an die Behörden verraten wollte, hat sich bislang nicht bestätigt. Immerhin hatte Issa L. bei seiner Einreise nach Deutschland gelogen, um seine Aufenthaltschancen zu erhöhen.

Mit all den Zeugenaussagen scheint man den Hintergründen der Bluttat nicht wirklich näherzukommen. Daher kommt dem psychiatrischen Gutachter besonderes Gewicht zu. Wann er seine Expertise vorstellt, ist noch nicht klar.