Greta Thunberg muss sich wieder vor Gericht verantworten. Bereits im Juli wurde die 20-Jährige in Malmö zu einer Geldstrafe verurteilt (Archivbild). Foto: dpa/Pavel Golovkin

Wegen einer Protestaktion muss Greta Thunberg wieder vor Gericht. Was ihr die schwedische Staatsanwaltschaft konkret vorwirft.

Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg muss sich erneut wegen einer Protestaktion vor Gericht verantworten. Die schwedische Staatsanwaltschaft teilte am Freitag mit, Anklage gegen eine junge Frau erhoben zu haben, die sich am 24. Juli an einer Klimademonstration in Malmö beteiligt habe. Die Demonstration sei nicht genehmigt gewesen und habe dazu geführt, dass der Autoverkehr blockiert worden sei, erklärte Staatsanwältin Isabel Ekberg. Die Frau habe sich geweigert, den Befehlen der Polizei Folge zu leisten und den Ort zu verlassen. Dabei habe sie vorsätzlich gehandelt.

Bestätigung gegenüber der dpa

Die Staatsanwaltschaft bestätigte der Deutschen Presse-Agentur in Skandinavien, dass es sich bei der Frau um die 20 Jahre alte Thunberg handelt. Die erneute Verhandlung vor dem Bezirksgericht Malmö gegen sie soll nun voraussichtlich am 27. September stattfinden.

Thunberg war am 24. Juli in Malmö zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie bei einem Protest im Juni die Anweisungen der Polizei nicht befolgt hatte. Thunberg räumte ein, an dem Protest teilgenommen und die Anweisungen der Polizei ignoriert zu haben. Sie bestritt jedoch, dass es sich um eine Straftat handelte. Wenige Stunden nach der Verurteilung beteiligte sie sich erneut an einer Protestaktion - ebenjene, für die sie nun erneut vor Gericht erscheinen muss.