Gurlitt-Anwalt Hannes Hartung Foto: dpa

2011 wurde Cornelius Gurlitts umfangreiche Kunstsammlung beschlagnahmt. Nun wollen seine Anwälte gerichtlich dagegen vorgehen: Sie haben Beschwerde eingelegt.

2011 wurde Cornelius Gurlitts umfangreiche Kunstsammlung beschlagnahmt. Nun wollen seine Anwälte gerichtlich dagegen vorgehen: Sie haben Beschwerde eingelegt.

München/Augsburg - Die Anwälte von Cornelius Gurlitt haben beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahme der spektakulären Kunstsammlung eingelegt. Das Gericht bestätigte am Mittwoch den Eingang. Am 23. September 2011 war der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss bewilligt worden. Anfang 2012 durchsuchten die Behörden daraufhin die Münchner Wohnung des heute 81 Jahre alten Kunstsammlers. Sie nahmen die 1280 Werke umfassende Sammlung Gurlitts wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung mit.

Es gibt Vermutungen, dass es sich bei einem Teil der Bilder um Nazi-Raubkunst handeln könnte. Die Experten einer extra geschaffenen Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ halten rund 600 Bilder für verdächtig, Gurlitts Anwälte sprechen von höchstens drei Prozent.

Gurlitts Juristen beantragen auf der 45 Seiten umfassenden Beschwerde, den Beschluss zur Beschlagnahme aufzuheben. Sie sei nicht gerechtfertigt. „Die Beschlagnahmeanordnung war mit dem Verdacht der Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung begründet worden, der aus Sicht der Verteidigung nicht gerechtfertigt ist“, heißt es in einer Mitteilung.

Anwälte: Beschlagnahme war unverhältnismäßig

Die Juristen, die am Montag auch eine Internetseite zum Fall Gurlitt starteten, beklagen formelle Mängel des damaligen Gerichtsbeschlusses. Zudem sei die Verdachtsgrundlage nicht stark genug. Die Beschlagnahmung der gesamten Sammlung aus Gurlitts Münchner Wohnung verstoße gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Die Augsburger Staatsanwaltschaft, die nun aufgerufen ist, eine Stellungnahme bei Gericht abzugeben, wollte sich inhaltlich am Mittwoch nicht zu der Beschwerde äußern.

„Wir haben vor dem Hintergrund des immensen öffentlichen Interesses und der politischen Debatten eine begründete Sorge um die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens“, sagte Gurlitts Strafverteidiger Derek Setz. Sein Kollege Tido Park betonte: „Herr Gurlitt und ebenso seine Verteidigung sind sich der moralischen Dimension dieses Falls durchaus bewusst. Das Strafverfahren ist jedoch nicht der richtige Ort für moralische Kategorien.“

In der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass Gurlitt neben seiner Münchner Sammlung auch in seinem Salzburger Haus kostbare Meisterwerke lagerte. Wie sein Sprecher Stephan Holzinger sagte, gibt es trotz des Bekanntwerdens keine weiteren Rückgabeforderungen möglicher Erben.