Polizisten sichern nach den Schüssen bei Schlierbach den Tatort ab. Jetzt ist der Fall endgültig abgeschlossen. Foto: dpa/Archiv

Fast zweieinhalb Jahre nach dem Anschlag auf einen Mann bei Schlierbach spricht das Landgericht Ulm das letzte Urteil in dem Fall. Die Schwester des bereits verurteilten Schützen muss wegen Beihilfe zu versuchtem Totschlag für drei Jahre in Haft.

Schlierbach/Ulm - Wegen Beihilfe zu versuchtem Totschlag und schwerer Körperverletzung hat das Landgericht Ulm am Montag eine 23-jährige Frau zu drei Jahren Haft verurteilt. Nach der Überzeugung des Gerichts war sie in den spektakulären Mordanschlag auf einem Feldweg bei Schlierbach am 21. August 2013 verwickelt gewesen. Ein ahnungsloser, damals 45 Jahre alter Mann war zur Mittagszeit mit fünf Pistolenschüssen niedergestreckt worden. Aus einem Maisfeld heraus konnte der Schwerverletzte mit seinem Handy noch Hilfe rufen. Seine Attentäter glaubten nämlich, er sei bereits tot.

Im Juli des vergangenen Jahres hat das Ulmer Gericht wegen versuchten Mordes und Beihilfe Haftstrafen zwischen vier und 13 Jahren verhängt. Als Drahtzieher der Bluttat gilt der damals 26 Jahre alte Juniorchef eines Pferdehofes in Kirchheim/Teck (Kreis Esslingen). Mithilfe gedungener Täter hatte er den 45-Jährigen, den er für das Scheitern seiner Beziehung verantwortlich machte, aus dem Weg räumen wollen.

Angeklagte will von Mordplänen nichts gewusst haben

Geschossen hat letztlich ein zur Tatzeit 19-jährige Mann. Er ist der Bruder der Angeklagten, die am Montag nun ebenfalls verurteilt wurde. Nach der Überzeugung des Gerichts war sie es, die den Kontakt zwischen dem eifersüchtigen Juniorchef des Pferdehofs und ihrem Bruder hergestellt hatte. Die Frau war das Patenkind des Seniorchefs auf dem Pferdehof. Im Mai 2013 stellte sie in Kirchheim zwei Ponys ein. Vereinbart war dafür eine Stallmiete von 250 Euro monatlich pro Tier. Doch bezahlt habe die Frau nicht, so der Richter Gerd Gugenhan in seiner Urteilsbegründung. Stattdessen begann eine intime Beziehung zwischen der damals 20 Jahre alten Frau und dem 26-jährigen Juniorchef.

Während der mehrtägigen Gerichtsverhandlung in Ulm hatte die Angeklagte beteuert, sie habe stets in der Annahme gehandelt, dem späteren Angriffsopfer solle lediglich eine „Abreibung“ wegen eines entgangenen Auftrags verpasst werden. Von Mordplänen habe sie nie etwas mitbekommen. Das Gericht äußerte an dieser Darstellung am Montag deutliche Zweifel. Eine angeblich geplante Abreibung passe nicht mit dem „wochenlangen Ausspähen des Opfers“ und den vielen sonstigen „auf Verschleierung gerichteten Maßnahmen“ zusammen. Unter anderem hatte die Angeklagte ihr stillgelegtes Auto für das Attentat zur Verfügung gestellt und am Tattag unter Vorwänden auch noch in einer Kfz-Werkstatt entstempelte Kennzeichen beschafft, die dann eilig am Wagen angebracht wurden. Nach den Schüssen am Maisfeld duschte der Juniorchef des Pferdehofs in der Wohnung der Frau, zog sich um und ließ die alte Kleidung sowie sein Handy zur Entsorgung zurück.

Wegen „Reifeverzögerung“ Jugendstrafrecht angewendet

Die Angeklagte, so der Richter Gugenhan, habe sich „hart am Mordmerkmal des niederen Beweggrundes“ bewegt. Doch ob die Frau alle Details des Anschlags gekannt habe, sei im Prozess dann doch nicht mit allerletzter Sicherheit zu beweisen gewesen. Es gebe die Möglichkeit, dass der 26-jährige Haupttäter tatsächlich versucht habe, vor seiner aktuellen Liebschaft die Eifersucht zu verbergen, die ihn wegen der Frau quälte, die ihn zuvor verlassen hatte.

Zur Tatzeit ist die Angeklagte 20 Jahre alt gewesen. Weil das Gericht mit Stand von 2013 eine erhebliche Reifeverzögerung bei der Frau feststellte, wurde sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Er hoffe, so Gerd Gugenhan zu der Angeklagten, dass die den Vollzug nutze, um eine Berufsausbildung zu beginnen.