Fahrverbote ab 1. Januar 2012: "Ausnahmegenehmigungen wird es kaum geben", sagt Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) im Interview. Foto: dpa

Ordnungsbürgermeister Schairer: Wer rechtzeitig nachrüstete, hat bei Fördermitteln Nachsehen.

Stuttgart - Allein in Stuttgart gibt es rund 10.000 Fahrzeuge mit gelber Plakette, denen am 1. Januar ein Fahrverbot in Stuttgart droht. Ausnahmegenehmigungen wird es kaum geben, sagt Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) im Interview.

Herr Schairer, Autos mit gelber Plakette werden aus dem Verkehr gezogen. Ein harter Tag für die Autofahrer in Stuttgart?
Überraschen dürfte das eigentlich niemand mehr. Wie haben sogar alle Halter der in Stuttgart zugelassenen Kfz mit gelber Plakette rechtzeitig angeschrieben, Infobanner an Brücken gehängt, auf unseren Anzeigetafeln entlang der Bundesstraßen und im Internet informiert. Jeder weiß seit geraumer Zeit, was auf ihn zukommt.

Aber noch immer gibt es allein in Stuttgart rund 10.000 Fahrzeuge mit gelber Plakette.
Vor zwei Jahren lag die Zahl noch bei über 22.000. Da hat sich viel getan, weil klar war, dass die gelbe Plakette ab 2012 nicht mehr ausreichen würde. Jetzt steht der Termin unmittelbar bevor, da für uns eine bessere Luftreinhaltung nach wie vor ein wichtiges Thema ist. Aber ich räume ein, ich habe eine Sorge: Die Nachrüstung der Autos, die eine grüne Plakette erhalten können, ist zum Erliegen gekommen. Das liegt offensichtlich daran, dass die staatliche Förderung erst wieder nach dem 1. Januar zu erhalten ist.

Viele Autofahrer, die in den vergangenen Monaten nachrüsteten, fühlen sich verschaukelt.
Auch ich erkenne eine Gerechtigkeitslücke bei denen, die mit Blick auf die neue Regelung rechtzeitig nachrüsteten. Ich habe daher alle Stuttgarter Bundestagsabgeordnete gebeten, sich für die Betroffenen einzusetzen.

Wer am 1. Januar in Stuttgart mit gelber Plakette fährt, riskiert einen Punkt im Verkehrssünderregister und 40 Euro Geldbuße. Wie streng wird kontrolliert werden?
Die Landeshauptstadt, die nur für den parkenden Verkehr zuständig ist, plant keine Sonderkontrollen. Die Straßenverkehrsordnung und das Amtsgericht erlauben uns nur Sanktionen, wenn der Fahrer eines solchen Autos gerade ein- oder aussteigt. Für den fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig. Sie will wie bisher bei allgemeinen Verkehrskontrollen schauen, ob die richtige Plakette vorhanden ist.

Wie sind die Chancen für Ausnahmegenehmigungen? Es heißt, Sie seien noch strenger als bei früheren Plakettenumstellungen?
Die Richtlinien sind tatsächlich noch etwas strenger geworden. Der Nachweis, dass die Beschaffung eines geeigneten Autos wirtschaftlich unzumutbar ist, ist nun sehr schwierig. Niemand sollte auf Ausnahmegenehmigungen spekulieren. Die gibt es nur für einige wenige Sonderfahrzeuge.