Der Gesetzentwurf zur Rehabilitierung homosexueller Männer ist auf den Weg gebracht. Foto: dpa

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Rehabilitierung von homosexuellen Männern, die nach 1945 in Deutschland verurteilt worden waren, auf den Weg bringt.

Berlin - Die Bundesregierung hat die Rehabilitierung der homosexuellen Männer auf den Weg gebracht, die nach 1945 in Deutschland verurteilt worden waren. Das teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin mit. Das Gesetz sieht eine Aufhebung der Urteile nach dem Paragrafen 175 aus der Nachkriegszeit sowie eine Entschädigung der noch lebenden Opfer vor.

Maas hatte den Gesetzentwurf bereits im Herbst vergangenen Jahres vorgelegt, wegen Abstimmungsbedarfs mit der Unionsseite hatte sich aber die Kabinettsbefassung verzögert. Das jetzt vom Kabinett gebilligte Gesetz sieht neben einer Aufhebung der Urteile Entschädigungen von 3000 Euro pro Urteil sowie 1500 Euro für jedes erlittene Jahr Haft vor.

„Die Rehabilitierung der Männer, die allein wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, ist überfällig“, erklärte Maas in Berlin. „Nur wegen ihrer Liebe zu Männern, wegen ihrer sexuellen Identität, wurden sie vom deutschen Staat verfolgt, bestraft und geächtet.“

Die alten Urteile seien aus heutiger Sicht „eklatantes Unrecht“. In Deutschland wurden nach 1945 mehr als 50.000 Männer auf Grundlage des Paragrafen 175 verfolgt.