Weil Energie so teuer geworden ist, gibt es auch für Konzerne Geld vom Staat. Foto: IMAGO/Nikito/IMAGO

Die Bundesregierung verbindet die Energiepreisbremsen für die Industrie mit Auflagen. Wer um mehr als 50 Millionen Euro entlastet wird, darf keine Dividende und Boni auszahlen. Das stößt nicht überall auf Zustimmung.

Kurz vor dem geplanten Bundestagsbeschluss zur Strom- und Gaspreisbremse an diesem Donnerstag hat die Ampelkoalition einen Konfliktpunkt beseitigt. Demnach sollen Unternehmen, die durch die Energiehilfen für Strom und Gas zusammen um mehr als 25 Millionen Euro entlastet werden, keine Bonuszahlungen für ihre Führung erhöhen oder neue vereinbaren dürfen. Auch die Grundvergütung darf nicht angehoben werden. Stichtag ist der 1. Dezember 2022. Bei mehr als 50 Millionen Euro dürfen gar keine Boni an die Führungsriege gezahlt sowie keine Dividenden ausgezahlt oder Gewinne ausgeschüttet werden.