Die Bundesregierung verbindet die Energiepreisbremsen für die Industrie mit Auflagen. Wer um mehr als 50 Millionen Euro entlastet wird, darf keine Dividende und Boni auszahlen. Das stößt nicht überall auf Zustimmung.
Kurz vor dem geplanten Bundestagsbeschluss zur Strom- und Gaspreisbremse an diesem Donnerstag hat die Ampelkoalition einen Konfliktpunkt beseitigt. Demnach sollen Unternehmen, die durch die Energiehilfen für Strom und Gas zusammen um mehr als 25 Millionen Euro entlastet werden, keine Bonuszahlungen für ihre Führung erhöhen oder neue vereinbaren dürfen. Auch die Grundvergütung darf nicht angehoben werden. Stichtag ist der 1. Dezember 2022. Bei mehr als 50 Millionen Euro dürfen gar keine Boni an die Führungsriege gezahlt sowie keine Dividenden ausgezahlt oder Gewinne ausgeschüttet werden.
Alle Regelungen gelten für 2023. Unternehmen können aber auch freiwillig auf Hilfen verzichten und müssen sich dann nicht an die Regelungen halten – was speziell Dax-Konzerne betrifft. Nutznießer der Gaspreisbremse müssen zudem 90 Prozent der Belegschaft bis 2025 erhalten oder aber eine Betriebsvereinbarung treffen.
Welche Bonuszahlungen sind gemeint? Gemeint sind die Boni für Mitglieder der Geschäftsleitung und der Aufsichtsgremien. Nicht betroffen ist etwa das mittlere Management – und erst recht nicht geht es um die Prämien für die Belegschaft.
Wie viele Unternehmen sind betroffen? Der Haushaltsausschuss des Bundestags rechnet laut „Süddeutscher Zeitung“ damit, dass rund 300 Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Euro von den Energiepreisbremsen profitieren könnten. Bei 25 bis 50 Millionen könnten etwa 650 Firmen landen. Infrage kommen vor allem Großbetriebe mit hohem Energiebedarf, beispielsweise aus der Chemieindustrie und der Stahlproduktion.
„Wir gehen davon aus, dass die Breite des Mittelstandes unter den Grenzen für eine Boni-Einschränkung oder dem Dividendenverbot liegen wird“, sagt Matthias Zelinger vom Maschinenbauverband VDMA. Ein Thema werde dies womöglich bei größeren Unternehmen im Maschinenbau, die zum Beispiel über größere Gießereien verfügen. Sollten diese Firmen aufgrund der Einschränkungen, die ja um Anforderungen an Gewinnrückgang und Energieintensität ergänzt würden, die Beihilfe nicht in Anspruch nehmen, würde der Druck auf Materialpreise und Vorprodukte jedoch massiv bleiben.
Nach Meinung des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) könnten die meisten Unternehmen der energieintensiven Branche die Energiepreisbremsen nutzen; Zahlen gebe es dazu jedoch nicht.
Was bedeutet das für Mercedes?
Mercedes-Benz schüttet regelmäßig rund 40 Prozent des Gewinns als Dividende an die Anteilseigner aus. Fürs Geschäftsjahr 2021, in dem die Pkw- und die Lkw-Sparte noch zum gemeinsamen Unternehmen Daimler gehörten, belief sich die Prämie auf fünf Euro je Aktie. Die Anteilseigner, unter ihnen die chinesischen Großaktionäre Li Shufu und Baic mit je knapp zehn Prozent sowie viele institutionelle und private Anleger, müssen sich jedoch nicht sorgen, dass sie im Jahr 2023 leer ausgehen könnten.
Einer ersten Einschätzung zufolge wird der Stuttgarter Autohersteller Mercedes-Benz der Dividendenverbotsgrenze von 50 Millionen Euro nicht einmal nahe kommen. Da wesentliche Energielieferverträge langfristig abgeschlossen wurden, könnten die Vorteile aus den Preisbremsen sogar unter den 25 Millionen Euro liegen, bei denen Vorstandsboni eingefroren werden müssten.
Wie steht die Energiepreisbremse nun da? „Die Regierung hat von der Expertenkommission eine Spitzen-Vorlage bekommen – doch sie versemmelt den Abschluss vor dem leeren Tor“, sagt VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. „Die Gas- und Strompreisbremse ist eine handwerkliche Katastrophe – die Enttäuschung unserer Unternehmen ist riesig.“ Zur ungenügenden Förderobergrenze und dem Zwang zu Rückstellungen kommt noch eine Boni- und Dividendenregelung, „die an den Realitäten in den Unternehmen meilenweit vorbeigeht“.
Boni und Dividenden seien entweder feste Bestandteile von Arbeitsverträgen oder aber gerade in mittelständischen Unternehmen der Hauptbestandteil des Familieneinkommens. Ein Dividendenverbot schrecke zudem ausländische Investoren ab und sei ein handfestes Handicap im globalen Wettbewerb. „Wir fürchten, dass sich die Talfahrt unserer Unternehmen ohne funktionierende Gas- und Energiepreisbremse im kommenden Jahr fortsetzen wird“, warnt er.
Die Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) fordern „dringend umfassendere, passgenauere und unbürokratischere Strom- und Gaspreisbremsen mit realistischeren Fördergrenzen, die auch größere energieintensive Unternehmen substanziell entlasten“. Die Regierung müsse „unbedingt die beihilferechtlichen Anforderungen mit der EU-Kommission nachverhandeln und dann bei den Preisbremsen nachbessern“. Dass nun auch noch einschränkende Regelungen für Boni und Dividenden eingeführt worden seien, verkompliziere die Preisbremsen für die Unternehmen zusätzlich und „macht sie insgesamt noch unattraktiver“.
Was sagen Aktionärsschützer? Aktionärsschützer warnen schon seit Wochen vor einem Dividendenverbot. Es belaste die Kurse von Börsenunternehmen. „Investoren im In- und vor allem aus dem Ausland werden sich abwenden“, sagte Marc Tüngler, der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Dividenden sind zudem in vielen Familienunternehmen ein Hauptbestandteil des Familieneinkommens und erfüllen damit die Funktion eines Gehaltes wie für einen angestellten Beschäftigten.“