Wer mit dem Vakzin Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurde, galt bisher schon nach einer Impfung als vollständig geimpft. Foto: imago/Pacific Press Agency/Ángel García

Wer einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft war, galt bislang als vollständig geimpft. Nun hat der Bund eine wichtige Verordnung geändert. Das hat Folgen – auch für Geimpfte und Genesene in Baden-Württemberg.

Stuttgart - Es ist nicht immer leicht, mit den geltenden Regelungen in der Coronapandemie Schritt zu halten. Vor allem dann, wenn es um spezielle Fälle geht – wie etwa um den Impfstatus all jener, die ihre Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben. Was für sie noch bis vor einigen Tagen galt, gerade in Baden-Württemberg, ist inzwischen überholt: An diesem Samstag hat der Bund die sogenannte Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) geändert. Das hat auch im Südwesten Konsequenzen für all jene, die mit dem Janssen-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft sind.

 

Lesen Sie aus unserem Angebot: Darf man ungeimpft fliegen?

Nach der Änderung der Ausnahmeverordnung reicht bei Johnson&Johnson-Geimpften eine einzelne Impfung nun künftig nicht mehr aus, um den vollständigen Impfschutz der Grundimmunisierung zu erlangen. Das teilte das baden-württembergische Sozialministerium unserer Zeitung auf Anfrage mit. Es brauche nun eine zweite Impfung, möglichst mit einem mRNA-Impfstoff nach vier Wochen, damit der vollständige Impfschutz vorliege. „Nach einer weiteren Auffrischungs-Impfung ist man dann dementsprechend geboostert“, sagte ein Sprecher. Insgesamt braucht es also nun insgesamt drei Impfdosen, um in Bereichen mit 2Gplus auch längerfristig von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen zu sein.

Verwirrung im Hinblick auf den Impfstatus

Bis zuletzt galt man – zumindest in Baden-Württemberg – bereits 14 Tage nach einer einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson als „vollständig“ geimpft und damit grundimmunisiert, wie das Landesgesundheitsministerium in Stuttgart kürzlich mitgeteilt hatte. Entsprechend galten all jene, die mit dem Vakzin erstgeimpft waren, eigentlich bereits nach einer weiteren Auffrisch-Impfung als geboostert.

Doch in der Praxis hatte die Frage, wann mit Johnson & Johnson-Geimpfte als geboostert gelten, immer wieder für Verwirrung gesorgt. Apps wie Cov-Pass oder die Corona-Warn-App hatten teilweise nach einer Dosis Janssen und einer Auffrisch-Impfung bereits den Status „3 von 3 Impfungen“ angezeigt – und Betroffene damit all jenen gleichgestellt, die drei Impfungen eines anderen Herstellers erhalten hatten.

In anderen Fällen wiederum wurde bei Johnson & Johnson-Geimpften lediglich der Status „2 von 2“ angezeigt, sodass diese Menschen teilweise zusätzlich zur aufgefrischten Impfung einen Schnelltest vorlegen mussten. Berichten von Betroffenen zufolge wussten auch Gastro-Betriebe im Land teilweise nicht, was für Johnson-Johnson-Geimpfte nun galt.

Johnson & Johnson hat laut Stiko eine geringere Schutzwirkung

Nun immerhin herrscht Klarheit. Auch andere Bundesländer passen ihre Regelungen an: Wo mit Johnson & Johnson-Geimpfte bislang nur zwei Impfungen benötigten, um als geboostert zu gelten, brauchen sie nun künftig drei. Bayern ist in dieser Sache bereits vorgeprescht – dort mussten mit Johnson & Johnson Geimpfte auch bisher schon zwei weitere mRNA-Impfungen erhalten, um als geboostert zu gelten.

Mit der neuen Regelung kommt der Bund auch der Empfehlung der Ständigen-Impfkommission (Stiko) in dieser Sache nach. Eine einzelne Dosis des Impfstoffs von Johnson & Johnson ist aus Sicht der Stiko als Grundimmunisierung nicht ausreichend – aufgrund der im Vergleich mit anderen verfügbaren Covid-19-Impfstoffen geringeren Schutzwirkung gegen die Delta-Variante. Die Stiko empfiehlt deshalb schon seit längerem, vier Wochen nach der Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff „zur Optimierung der ersten Impfserie“. Anschließend sollte – nach drei weiteren Monaten – demnach zusätzlich eine Booster-Impfung verabreicht werden.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Gehäufte Impfdurchbrüche bei Johnson & Johnson

Auch das Bundesgesundheitsministerium gibt zu bedenken: „Die in Deutschland beobachtete Häufigkeitsverteilung der Impfdurchbrüche nach Abstand zwischen Impfung und Erkrankung deutet auf einen mangelhaften primären Impfschutz durch eine einmalige Janssen-Impfung hin.“

Darstellung in den Apps wird angepasst

Was die neue Regelung nun für die entsprechende Darstellung des Impfstatus’ in den Apps bedeuten, bleibt allerdings abzuwarten. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit daran, neue EU-Bestimmungen vom 21. Dezember umzusetzen. Diese Bestimmungen sehen demnach „eine differenzierte Darstellung“ vor: Eine Unterscheidung zwischen jenen, die einmal mit einem Vektorimpfstoff wie Johnson & Johnson geimpft worden oder genesen sind und dann aufgefrischt wurden – und jenen, die insgesamt dreimal geimpft wurden.

„Die neuen Regelungen setzen technische Anpassungen in allen zur Ausstellung der Zertifikate verwendeten Systemen vor und sind entsprechend den Bestimmungen der EU bis zum 1. Februar 2022 umzusetzen“, teilte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mit. Man prüfe dabei, „wie die Zertifikate von betroffenen Personen, die mit einem einmal anzuwendenden Vektorimpfstoff oder im Falle einer Genesenenimpfung möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht“.

Genesenen-Nachweis nur noch 90 Tage gültig

Neuigkeiten gibt es unterdessen auch für Genesene. Mit der Änderung der SchAusnahmV des Bundes habe nun auch das Robert-Koch-Institut (RKI) „die Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Genesenennachweises festgelegt“, heißt es dazu vom Landesgesundheitsministerium in Stuttgart. Das RKI hat demnach am 14.01.2022 festgelegt, dass ein Genesenennachweis nur noch 90 Tage gültig ist. „Liegt die Genesung von Covid-19 länger als 90 Tage zurück und hat die betroffene Person sich nicht zwischenzeitig impfen lassen, gilt sie nunmehr als nicht-immunisiert.“