Wer sich mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson impfen ließ, brauchte für die Grundimmunisierung nur eine Dosis. Doch Corona-Apps zeigen nach einer Auffrischimpfung oft keinen „Booster“-Status an. Was die Ministerien sagen – und wie Betroffene bei 2G plus trotzdem ins Restaurant kommen.
Berlin/Stuttgart - Mesut C. ist verärgert. Er sei großer Befürworter der Impfungen gegen Covid19, schreibt er ans Landessozialministerium in Stuttgart. Doch nun fühlt er sich ungerecht behandelt, weil er seine Erstimpfung mit dem Vakzin Janssen des Herstellers Johnson & Johnson erhalten hat. „Weil für die Grundimmunisierung mit Janssen nur eine Impfung nötig ist, erkennt die Cov-Pass App die Boosterimpfung nicht als Booster an“, schreibt er. Stattdessen werde die Impfung als Zweitimpfung der Grundimmunisierung behandelt, erst nach 14 Tagen wird in der App demnach der „vollständige“ Impfstatus angezeigt.
Da in Baden-Württemberg aber vielerorts die 2G-plus-Regelung greift, von der nur geboosterte Personen ausgenommen sind, sieht Mesut C. hierin eine Ungleichbehandlung: Eine mit Johnson & Johnson geimpfte Person könne „somit unmöglich vermeiden, nun regelmäßig Tests durchführen zu müssen“, schreibt der Stuttgarter. „Mit anderen Impfstoffen geimpfte Personen müssen dies hingegen nicht.“
Bei den Gesundheitsministerien ist das Problem durchaus bekannt
Unserer Redaktion sind auch andere Fälle bekannt, in denen nach einer Auffrischimpfung nach der Johnson & Johnson-Erstimpfung in den Apps der Status „2 von 2“ angezeigt wird – und etwa Restaurants dann teils nicht wissen, was in diesen Fällen nun gilt. Ist ein zusätzlicher Schnelltest nötig? Oder sind Betroffene jenen gleichgestellt, die drittgeimpft sind?
Beim baden-württembergischen Gesundheitsministerium ist das Problem bekannt – allerdings sei man „nicht in die Programmierung der App eingebunden“, heißt es von dort. Das Ministerium in Stuttgart verweist stattdessen auf das Bundesgesundheitsministerium. Auch dort weiß man um das Problem: Bislang habe der Eintrag einer Auffrischimpfung nach einer Johnson & Johnson-Grundimmunisierung zur Folge, „dass Prüf-Apps nicht unterscheiden können, ob es sich um eine Auffrischimpfung für eine J&J-Grundimmunisierung oder um die zweite Dosis der Grundimmunisierung handelt“, teilt ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit.
Wann gelten Johnson & Johnson-Geimpfte als geboostert?
Dabei ist die Sache aus Sicht der baden-württembergischen Behörden eigentlich klar: 14 Tage nach einer einmaligen Impfung mit Johnson & Johnson „liegt der vollständige Impfschutz der Grundimmunisierung vor“, so schreibt es der Sprecher des Landesgesundheitsministeriums in Stuttgart. „Nach einer weiteren Auffrischimpfung ist man dann dementsprechend geboostert.“
Lesen Sie aus unserem Angebot: „Impfung schützt nicht mehr so gut vor Ansteckung“ – Hohe Inzidenzen trotz hoher Impfquoten
Auch das Bundesgesundheitsministerium teilt auf Anfrage dieser Zeitung mit: „Mit Blick auf das digitale Impfzertifikat ist bezüglich des Impfstoffs von J&J darauf hinzuweisen, dass für eine Grundimmunisierung mit diesem Impfstoff nur eine Impfung nötig ist.“ Das heißt Stand heute also: Wer mit dem Johnson & Johnson-Vakzin erstgeimpft ist, ist bereits nach einer Auffrischimpfung geboostert – und muss sich für 2G plus nicht noch zusätzlich testen lassen.
Anmerkung der Redaktion: Der Bund hat die sogenannte Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) am Sonntag, 16. Januar, geändert. Das hat auch in Baden-Württemberg Konsequenzen für all jene, die mit dem Janssen-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft sind. Lesen Sie hier: Mit Johnson & Johnson geimpft - diese Regeln gelten künftig.
Technische Anpassungen in den Apps müssen noch umgesetzt werden
Wo also liegt das Problem? Es hängt wohl an der Umsetzung von Regeln zur Darstellung von Booster-Impfungen für alle möglichen Konstellationen. Dazu hat die EU laut Bundesgesundheitsministerium zum 21. Dezember 2021 neue Bestimmungen erlassen. Diese Bestimmungen sehen demnach „eine differenzierte Darstellung“ vor: Eine Unterscheidung zwischen jenen, die einmal mit einem Vektorimpfstoff wie Johnson & Johnson geimpft worden oder genesen sind und dann aufgefrischt wurden – und jenen, die insgesamt dreimal geimpft wurden.
„Die neuen Regelungen setzen technische Anpassungen in allen zur Ausstellung der Zertifikate verwendeten Systemen vor und sind entsprechend den Bestimmungen der EU bis zum 1. Februar 2022 umzusetzen“, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Man prüfe dabei, „wie die Zertifikate von betroffenen Personen, die mit einem einmal anzuwendenden Vektorimpfstoff oder im Falle einer Genesenenimpfung möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht“.
Lesen Sie aus unserem Angebot: J&J-Impfstoff schützt bei Omikron vor Klinikeinweisung
Für die Auffrischimpfung muss laut Bundesgesundheitsministerium bei einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson in entsprechenden Apps unter „Nummer der Impfung“ der Eintrag „2 von 2“ vorgenommen werden. „Wir rechnen damit, dass diese europäische Vorgabe in Kürze angepasst wird.“ Bislang habe der Eintrag in diesem speziellen Fall zur Folge, dass Prüf-Apps nicht unterscheiden könnten, ob es sich um eine Auffrischimpfung für eine Grundimmunisierung mit Johnson & Johnson handele – oder eben nur um die zweite Dosis der Grundimmunisierung mit einem anderen Vakzin.
Für Betroffene gibt es bei 2G plus andere Möglichkeiten
Welche Möglichkeiten haben Betroffene also, solange ihre Auffrischimpfung nicht als solche angezeigt wird? „Wir erwarten vom Bund, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen werden“, heißt es vom baden-württembergischen Gesundheitsministerium. Bis das der Fall sei, gebe es aber „eine andere Lösung“.
Für die Befreiung von einem Test – Stichwort: 2G plus – müsse man eine Booster-Impfung nachweisen – nicht aber, wann diese gemacht wurde, schreibt ein Sprecher des Ministeriums. „Denn die Booster-Impfung befreit mich ja unmittelbar nach der Impfung vom Test. Hier muss ich nicht – wie beim vollständigen Impfschutz – 14 Tage warten.“ Der einfache Nachweis genüge hier – auch in der App. Ein Auslesen sei dann nicht mehr notwendig, der lediglich für die Frage nach der Testpflicht relevante Boosterstatus könne in diesen Fällen also auch auf andere Weise glaubhaft gemacht werden. Dafür braucht man auch nicht zwangsläufig eine App: „Sie können genauso gut auch das ausgedruckte digitale Impfzertifikat mit dem QR-Code vorzeigen.“
Interessant ist auch: Bei manchen, die mit Johnson & Johnson erstgeimpft wurden, scheinen die Apps eine Auffrischimpfung auch jetzt schon als Boosterimpfung zu erkennen: Es gibt Fälle, in denen die Cov-Pass-App dann unmittelbar nach der Auffrischimpfung „Impfzertifikat 3 von 3“ anzeigt – Betroffene damit also automatisch jenen gleichgestellt sind, die beispielsweise drei mRNA-Impfungen erhalten haben. Hintergrund ist hier laut Bundesgesundheitsministerium wohl, dass die Impfzentren oder Impfpraxen bei manchen mit Johnson&Johnson-Geimpften digital hinterlegen, dass die Auffrisch-Impfung einer Drittimpfung gleichzustellen ist.
Stiko-Empfehlung und Geboosterte in Bayern:
Grundimmunisierung
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt vier Wochen nach der Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff „zur Optimierung der ersten Impfserie“.
Auffrischimpfung
Das Bundesgesundheitsministerium gibt zu bedenken: „Die in Deutschland beobachtete Häufigkeitsverteilung der Impfdurchbrüche nach Abstand zwischen Impfung und Erkrankung deutet auf einen mangelhaften primären Impfschutz durch eine einmalige Janssen-Impfung hin.“ Daher könne etwa nach der Erstimpfung mit Johnson & Johnson und einer Auffrisch-Impfung „anschließend mit einem Mindestabstand von weiteren drei Monaten eine weitere Auffrischimpfung vorgenommen werden“, schreibt ein Sprecher des Ministeriums.
Bayern
Bayern orientiert sich bereits jetzt an der Stiko-Empfehlung – dort müssen mit Johnson & Johnson-Geimpfte zwei weitere mRNA-Impfungen erhalten, als geboostert zu gelten. Und weil das Bundesgesundheitsministerium noch an einer Umsetzung neuer EU-Regeln arbeitet, könnte sich auch auf Bundesebene demnächst noch etwas an der Definition von vollständiger Impfung und Boosterung ändern.