Mutmaßliche Mitglieder der Gruppe posierten im September 2019 auf dem Grillplatz Hummelgautsche bei Schwäbisch Gmünd. Foto: StN/StN

Eigentlich soll das Gerichtsverfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe S. bald enden. Unvermittelt für alle Prozessbeteiligten tauchten jetzt im Landeskriminalamt 15 Terabyte Aktenmaterial auf, die ihnen unbekannt sind.

Nach aktuell 152 Verhandlungstagen biegt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart das Strafverfahren gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe S. auf die Zielgerade ein. Vor dem Ende dieses Jahres sollen in dem seit April 2021 laufenden Prozess alle Beweise in Augenschein genommen und gewürdigt worden sein. Noch befinden sich sechs Angeklagte in Untersuchungshaft.

Um was geht es in dem Prozess?

Der Generalbundesanwalt wirft den zwölf Männern vor, sie hätten eine rechtsterroristische Vereinigung gebildet. Die habe sich bewaffnen, Moscheen angreifen und dadurch einen Bürgerkrieg provozieren wollen. So sollte das aktuelle politische System in Deutschland gestürzt werden. Die Anschuldigungen, die zu Telefonüberwachungen und zur Festnahme von ursprünglich 13 Männern am 14. Februar 2020 führten, basierten im Wesentlichen auf den Aussagen eines ebenfalls Angeklagten, der sich der Polizei als Spitzel angedient hatte. Ihm schenkten sie nur Glauben, wenn seine Informationen durch andere Beweismittel gestützt würden, begründeten die Richterinnen und Richter des 5. Strafsenats jüngst ihre Ablehnung anderer Beweisanträge. Als Einziger befand er sich nicht in Untersuchungshaft. Einer der Gruppe, mutmaßlich derjenige, der am wenigsten mit dem Fall zu tun hatte, nahm sich in der Untersuchungshaft das Leben.

Wie verläuft der Prozess?

In jetzt 152 Verhandlungstagen haben die Richterinnen und Richter penibel Beweismittel angeschaut, angehört, Zeugen befragt. Während des seit April 2021 laufenden Verfahrens sind von den elf noch lebenden, im Februar 2020 Festgenommen fünf aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer kündigte jüngst an, die Beweisaufnahme im Herbst abschließen zu wollen. Das lässt darauf schließen, dass noch in diesem Jahr oder Anfang 2024 ein Urteil gesprochen wird.

Welche Probleme gibt es im Verfahren?

Rechtsanwältin Anika Klein und ihr Kollege Werner Siebers beantragten im Juli, der Verteidigung vollständige Akteneinsicht in „alle bisher nicht zur Gerichtsakte gelangten Unterlagen, Daten, Beweismittel und alle weiteren Gegenstände zu gewähren, die als Beweismittel in Frage kommen“. Die beiden Juristen verteidigen den Hauptangeklagten Werner S. Das Landeskriminalamt informierte den 5. Strafsenat, dass von Asservaten gesicherte Daten 2020 aufwendig aufbereitet worden und ausgewertet worden seien. Dies habe damals einige Monate in Anspruch genommen. Diese Daten seien heute nur noch bedingt nutzbar. Damit die im LKA gesicherten Daten wieder in einer auswertbaren Form vorliegen, müssten sie wieder – wie 2020 – aufbereitet werden. Ein Problem, weil die seinerzeit für einen Teil der Daten verwendete Version einer Auswertesoftware nicht mehr im LKA vorhanden sei. Für den anderen Teil sprechen lizenzrechtliche Gründe dagegen, diese Daten den Verteidigern für deren Arbeit in ihren Kanzleien inklusive des Programms zu übergeben.

Zum Vergleich: Das gesamte, ungleich größere Strafverfahren gegen den rechtsterroristischen NSU umfasste ein Aktenvolumen von 595 Ordnern, 75,2 Gigabyte. Das sind 0,0734375 Terabyte. Im Verfahren gegen die Gruppe S. sind bislang etwa 0,045 Terabyte verschriftete Akten, kommen Videos und Audios hinzu 0,97 Terabyte Daten angefallen. Damit lägen den Prozessbeteiligten maximal etwa 0,67 Prozent der Akten in diesem Verfahren vor. Zurzeit diskutieren Richter und Verteidiger, wie sie mit dieser Situation umgehen wollen.

Welche politischen Stolperfallen umfasst das Verfahren?

Als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zum wegen sexueller Verfehlungen vom Dienst beurlaubten Inspekteurs der Polizei (IdP) sagte der frühere Präsident des LKA aus, er habe seinem damaligen Vize und späteren IdP Andreas Renner die Fachaufsicht über das Ermittlungsverfahren gegen die Gruppe S. übertragen.

Wie wurden die Ermittlungen geführt?

Immer wieder entstand für Prozessbeobachter der Eindruck, dass die Ermittlungen durch das LKA schlampig geführt wurden. Dazu zählt vor allem der Umgang mit dem Spitzel Paul-Ludwig U. Den Aussagen des zuvor wegen der Geiselnahme eines Polizisten und zweier Pflegekräfte in einer forensischen Klinik verurteilten Mannes schenkten die Ermittler oft ungeprüft Vertrauen. Unklar ist auch, ob und mit welcher Tragweite U. seine Mitangeklagten zu Straftaten anspornte. Und ob er dies womöglich im Auftrag der Ermittler tat, die ihn betreuten. Ein Bundespolizist sagte in einem wegen unerlaubten Waffenbesitzes gegen U. geführten Verfahren in Heidelberg aus, man habe ihn zufällig kontrolliert und eine Schreckschusspistole beschlagnahmt. Tatsächlich hatte er den Spitzel im Auftrag des LKAs kontrolliert, ein Ermittler der Behörde verwendete sich bei der urteilenden Richterin für U.

* In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass das LKA gegenüber den Richtern einräumte, es seien etwa 15 Terabyte Akten und Daten noch nicht ausgewertet, aufgearbeitet und zu den Gerichtsakten gegeben worden.