Eine renommierte Kanzlei führt aus, dass André Bühler und Marc Nicolai Schlecht nicht im Vereinsbeirat des VfB Stuttgart sitzen dürfen. Jetzt wird beim Fußball-Bundesligisten geprüft, geklärt – und geschwiegen.
Rainer Weninger ist überrascht gewesen. Regelrecht erstaunt sogar, trotz einer kleinen Vorwarnung. Präsident Claus Vogt hatte dem Vorsitzenden des Vereinsbeirats angekündigt, dass da eine vereinspolitische Lawine auf den VfB Stuttgart zukommen könne, und kurz darauf hatte es Weninger schwarz auf weiß: Es gibt ein juristisches Gutachten, das zu dem Schluss gelangt, dass beim VfB ein Satzungsverstoß vorliegt. Die Vereinsbeiräte André Bühler und Marc Nicolai Schlecht sind davon direkt betroffen. Weil sie ehrenamtlich im Vereinsbeirat, einem Gremium des VfB e. V., sitzen, zugleich aber von der VfB AG für andere Tätigkeiten Geld erhalten.
Ein spezielles Thema also, und an manchen Stellen dreht es sich um Vereinsmeierei, doch zunächst bleibt festzuhalten, dass der Sachverhalt pikant ist. Das Ganze geht auf den Paragrafen 12, Absatz 8 der Satzung zurück. Darin wird festgelegt: „Mitglied eines der in Absatz 1 b) c) definierten Organe des Stuttgart 1893 e. V. (Präsidium, Vereinsbeirat) kann nicht sein, wer eine ehrenamtliche oder bezahlte Tätigkeit oder Funktion innerhalb der VfB Stuttgart 1893 AG oder deren Tochtergesellschaften ausübt.“
Der Ron-Merz-Paragraf und seine Auswirkungen
Das VfB-Mitglied Ron Merz hat den Antrag auf Satzungsänderung am 18. Juli 2021 in der Mitgliederversammlung eingebracht – und er wurde angenommen. Hintergrund war damals, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende Thomas Hitzlsperger für einige Wochen zugleich nach dem Präsidentenamt strebte und auch der frühere AG-Direktor Rainer Mutschler im Präsidium saß. Um mögliche Interessenskonflikte handelte es sich da, aber auch um den Machtkampf zwischen Hitzlsperger und Vogt.
Weit gefasst ist der Paragraf. Zu weit, wie Kritiker von Anfang an monierten – und nun holt die Formulierung, die einst von den Vereinsoberen verteidigt wurde, das Präsidium und den Vereinsbeirat ein. Nun droht Riesenärger. „Wir werden die Sachlage auf Basis der uns vorliegenden Originaldokumente in aller Ruhe und in aller Sorgfalt prüfen. Wir wollen dadurch zunächst eine rechtssichere Faktenlage schaffen, um in einem weiteren Schritt beurteilen zu können, welche Konsequenzen sich daraus ergeben“, sagt der Vereinsbeiratsvorsitzende Weninger.
Seit zwei Wochen beschäftigt das Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Luther den VfB hinter den Kulissen. Pierre-Enric Steiger hat es in Auftrag gegeben und privat bezahlt. Überreicht hat er es zuerst dem Präsidenten Vogt – mit dem Hinweis, sich damit und den möglichen Folgen auseinanderzusetzen. In den Vereinsräumen. Doch nun wird bereits in den sozialen Kanälen über Steigers Absichten spekuliert. „Ich habe keine Ahnung, woher diese Informationen kommen, möchte sie aber öffentlich auch nicht kommentieren. Das sind interne Vorgänge – und das sollten sie aus meiner Sicht erst einmal bleiben“, teilte Steiger auf Anfrage mit.
In allen anderen Fragen hält sich der Präsident der Björn-Steiger-Stiftung, der im vergangenen Jahr gegen Vogt bei der Präsidentschaftswahl antrat, zudem zurück. Eigene Ambitionen auf den Präsidentenposten darf man bei Steiger aber wohl ausschließen, da beim VfB in absehbarer Zeit keine Wahlen anstehen. Auch in den Vereinsbeirat dürfte er kaum wollen. Eine Nachbesetzung könnte ja erst im nächsten Jahr auf der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.
Was passiert jetzt?
Vielmehr scheint es Steiger darum zu gehen, Rechtssicherheit zu schaffen – und Transparenz. Das ist grundsätzlich im Sinne des Vereins, wenngleich sich die Gremienmitglieder das Vorgehen sicher anders gewünscht hätten als auf juristischer Ebene. Zumal in dem Gutachten ausgeführt wird, dass Bühler und Schlecht schon jetzt raus seien und zudem Beschlüsse, die seither gefasst wurden, nichtig seien – sofern die Mehrheiten mit den Stimmen von Bühler und Schlecht erzielt worden seien.
Das könnte zum Beispiel bei der Vergütung der Präsidiumsmitglieder der Fall sein. Und die inneren Machtverhältnisse spielen ebenso eine Rolle. Aber: „Wir werden sicher nicht auf Grundlage eines Fremdgutachtens weitrechende Entscheidungen treffen, welche die Gremienarbeit des VfB betreffen“, sagt Weninger. Zumal bei Teilen des Vereinsbeirats spontan die Meinung vorherrschte, es handle sich um keinen Satzungsverstoß.
Bei Bühler geht es dabei um seine Tätigkeit für die VfB-Akademie. Der Professor für Marketing an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen war maßgeblich am Aufbau des Studienangebots beteiligt und verantwortet den sogenannten VfB-Masterabschluss. Schlecht ist ursprünglich Mannschaftsarzt des ersten Frauenteams gewesen, das im vergangenen Juli nachträglich vom VfB e. V. in die VfB AG übergewechselt ist. Zuletzt betreute er jedoch nur noch die zweite Frauenmannschaft. Bühler und Schlecht möchten sich aktuell nicht äußern. Das VfB-Präsidium mit Vogt reagierte auf mehrere Anfragen zur Thematik nicht.
Nicht betroffen ist der Vereinsbeirat Kai Engler, dessen Engagement ebenfalls unter die Lupe genommen wurde. Engler fungiert als Abteilungsleiter der Schiedsrichter, und in diesem Zusammenhang betreut er wenige Male im Jahr die pfeifenden Unparteiischen der U-16-Spiele. Das wurde als Gefälligkeit eingestuft. Jetzt geht es darum, wie der VfB weiter verfährt. Müssen Bühler und Schlecht ihre Ämter im Vereinsbeirat ruhen lassen? Wird ein Gegengutachten erstellt? „Ich bin kein Jurist“, sagt Weninger, „und ich will der Sache auch nicht vorgreifen. Klar ist für mich, dass zunächst die Unschuldsvermutung gilt. Alles wird jetzt unter Federführung des Präsidiums genau geprüft.“