„Querdenken“-Gründer Michael Ballweg. (Archivbild) Foto: dpa/Christoph Schmidt

Seit Ende Juni sitzt Michael Ballweg in Untersuchungshaft. Dem Gründer der „Querdenken“-Bewegung wird Betrug und Geldwäsche vorgeworfen. Nun beantragen seine Anwälte eine Haftprüfung.

Geht es nach den Anwälten des inhaftierten „Querdenken“-Gründers Michael Ballweg, soll dieser schon bald wieder auf freien Fuß kommen. Am kommenden Montagnachmittag werde es einen von ihnen beantragten Haftprüfungstermin geben, so der Anwalt Alexander Christ. Ein Sprecher des Amtsgerichts Stuttgart bestätigte den Termin.

Dabei solle geprüft werden, ob der dringende Tatverdacht und die Fluchtgefahr weiterhin bestehen, sagte Christ, der innerhalb eines Teams aus Anwälten die Medienarbeit übernommen hat. Sie seien zuversichtlich, dass Ballweg nach der Haftprüfung auf freien Fuß komme.

Seit Ende Juni in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Betrugs und Geldwäsche gegen den 47-Jährigen. Dieser sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Nach Angaben aus Justizkreisen besteht der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640 000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430 000 Euro.

Laut einer Mitteilung beklagen die Anwälte Ballwegs, die Ermittlungsakte nur verzögert und „mutmaßlich nicht ganz vollständig“ erhalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte dazu mit, sie habe den Verteidigern Akteneinsicht gewährt, „soweit hierauf Anspruch bestand und die Akten bereits vorlagen“. Im Hinblick auf die anstehende Haftprüfung bekämen die Verteidiger zudem weitere Aktenteile zur Einsicht.

Aus den Akten geht laut Christ hervor, dass Ballweg finanzielle Zuwendungen für sich verwendet haben soll. Diese seien auf verschiedenen Konten eingegangen. Um damit Ausgaben tätigen zu können, habe es diverse Umbuchungen gegeben. Daraus leite die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Geldwäsche ab, erklärte Christ. Die gegen Ballweg vorgebrachten Verdachtsmomente seien durch keinen aus der Ermittlungsakte ersichtlichen Umstand gedeckt, befinden die Anwälte des „Querdenken“-Gründers.

Die „Querdenken“-Bewegung hat sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrieren immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischen Tendenzen.