Die Wohninvest-Zentrale in Fellbach Foto: Hans-Dieter Wolz

Im Mammutprozess um eine Reihe angeblich abgekarteter Immobiliendeals sind nur auf dem Papier existierende „Fake-Angebote“ ins Blickfeld gerückt. Die Verteidigung will bereits vernommene Zeugen erneut in den Sitzungssaal zitieren lassen.

Im Doppelprozess gegen den Immobilienverwalter Gerald Eisenhardt und den Wohninvest-Gründer Harald Panzer um eine Reihe angeblich abgekarteter Grundstücksdeals bemüht sich die Verteidigung vor dem Stuttgarter Landgericht weiterhin, die Glaubwürdigkeit der von konkurrierenden Unternehmen abgegebenen Offerten in Zweifel zu ziehen. Neben der Frage nach der Ernsthaftigkeit der jeweiligen Interessensbekundung rückt vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Christian Klotz inzwischen mehr und mehr ins Blickfeld, ob die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft teilweise auf falschen Fakten fußen könnte – und sich manch auf den ersten Blick vermeintlich handfest erscheinende Kaufofferte als ein erst nachträglich in den internen Schriftverkehr gekommener Fantasiepreis entpuppt.