Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Andreas P. steht zu Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht Würzburg. Dem Angeklagten gehört eine Gartenlaube bei Arnstein, in der sechs junge Leute bei einer Geburtstagsfeier Ende Januar 2017 an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben waren, darunter seine zwei Kinder. Foto: dpa

Er wollte seiner Tochter einen schönen 18. Geburtstag bereiten. Doch der Tag endete tragisch: Sechs Jugendliche starben in einer Gartenhütte an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Nun äußert sich der Besitzer der Hütte vor Gericht. Warum ist das unsichtbare Gift so gefährlich?

Würzburg/Arnstein/Stuttgart - Im Prozess um die tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftung von sechs Teenagern in einer Gartenlaube in Unterfranken hat sich der Besitzer des Häuschens umfassend zu den Hintergründen geäußert. „Nach wie vor bin ich fassungslos wie und warum das passieren konnte. Ich begreife das einfach nicht“, ließ der 52-jährige Andreas P. am Mittwoch vor dem Landgericht Würzburg von seinem Verteidiger verlesen. „Ich will aber keine Schuld von mir weisen“, las Strafverteidiger Hubertus Krause weiter vor.

 

Anklage: Fahrlässige Tötung

Der Mann aus Arnstein steht wegen sechsfacher fahrlässiger Tötung vor Gericht. In seiner Gartenlaube starben im Januar sechs Teenager an einer Kohlenmonoxidvergiftung, darunter zwei seiner eigenen Kinder. Schuld war ein im Technikraum des Häuschens aufgestellter benzinbetriebener Stromgenerator, der nicht für Innenräume geeignet war.

Der Anklageschrift zufolge soll der 52-Jährige zudem eine wackelige Abgasableitung gebastelt haben, die im Laufe des Abends zusammengebrochen war. Deshalb konnte sich das tödliche Gas unbemerkt in der Hütte verteilen.

„Etwas Schreckliches ist passiert“

Er selbst hatte die Toten am Morgen nach der Feier in der Laube entdeckt. Er habe zunächst angenommen, die jungen Leute hätten nur zu viel getrunken und würden deshalb noch schlafen. Erst Minuten später sei ihm klar geworden, dass „etwas Schreckliches passiert ist“.

Das Gericht muss nun entscheiden, wie der Mann dafür zur Verantwortung gezogen werden muss. Sollten die Richter seine Schuld feststellen, können sie sowohl eine Geldstrafe als auch eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen.