Im Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht um den Tod eines 18-Jährigen in Asperg (Kreis Ludwigsburg) haben weitere Mitglieder der Sonderkommission der Polizei ausgesagt.
Es ist der mittlerweile 14. Tag im Prozess um die tödlichen Schüsse auf den 18-jährigen Lukas aus Asperg – und doch ist es für einen der drei Angeklagten ein ganz besonderer. Der Jüngste des Trios, ein 18-Jähriger, wird erstmals nicht in Handschellen in den Sitzungssaal geführt, er betritt diesen als freier Mann. Er habe sich am Dienstagabend etwas Gutes zu essen gegönnt und Netflix geschaut, erzählte er freimütig Freunden vor dem Gerichtssaal.
Erfolg für die Verteidigung
Damit können die Rechtsanwälte Dominik Streit und Alexander Götz einen Erfolg für sich verbuchen. Zweimal hatten sie einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gegen ihren Mandanten beantragt. Bereits Ende Januar hatte der 18-Jährige über seine Verteidiger eine Erklärung abgegeben, dass er in der Nacht zum Ostersamstag vergangenen Jahres gar nicht am Tatort auf dem Schotterparkplatz in Asperg gewesen sei.
Den ersten Antrag auf Haftverschonung hatte die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart mit dem Hinweis auf die Zeugenaussage des zweiten, schwer verletzten Opfers abgelehnt. Dieser hatte vor Gericht von „drei oder vier Schatten“ gesprochen, die aus dem Auto ausgestiegen seien. Einer davon habe der 18-jährige Angeklagte sein können. Mit ihrem zweiten Antrag hatten die Verteidiger, die eine solche Wahrnehmung angesichts der dortigen Lichtverhältnisse mitten in der Nacht massiv angezweifelt hatten, nunmehr Erfolg.
Darüber hinaus wurden am 14. Verhandlungstag weitere Mitglieder der Sonderkommission Goethe angehört, die in die umfangreichen Ermittlungen involviert waren. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten im Alter von 18 und zweimal 21 Jahren in diesem Prozess Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Sie geht davon aus, dass sich das Trio mit Lukas und einem Freund in der Nacht zum 8. April vergangenen Jahres auf einem Schotterparkplatz in der Nähe der Goetheschule in Asperg getroffen hat. Nach einem Wortgefecht habe einer der Angeklagten mindestens 21 Schüsse aus nächster Nähe abgegeben. Lukas starb am Tatort, ein anderer 18-Jähriger wurde am Oberkörper und an den Beinen schwer verletzt.
Ein 49-jähriger Beamter erklärte, man habe auf den Aufnahmen der Dashcam eines Autos, das auf dem Schotterparkplatz gestanden war, gesehen, wie ein BMW X7 angefahren gekommen sei und Männer ausgestiegen seien. Auch die Schüsse habe man gehört. Die Irritation, dass diese laut Zeitstempel der Dashcam zeitlich nach den ersten Notrufen bei der Polizei abgegeben worden seien, habe sich dadurch auflösen lassen, dass die Uhr der Dashcam einen Zeitversatz von etwa zehn Minuten gehabt habe.
Waffen beschlagnahmt
Ein 50-jähriger Kriminalhauptkommissar berichtete, dass die Durchsuchung der Wohnung eines 21-jährigen Angeklagten, der eingeräumt hatte, die tödlichen Schüsse unter massivem Drogen- und Alkoholeinfluss abgegeben zu haben, mit einigen Problemen verbunden gewesen sei. Der Mutter des Jungen sei es nicht gut gegangen, man habe ärztliche Hilfe anfordern müssen, ehe es zur Durchsuchung gekommen sei. Gefunden und beschlagnahmt habe man neben drei elektronischen Geräten eine Schreckschusswaffe, ein Butterflymesser und einen Teleskopschlagstock.
In Erinnerung war ihm auch noch ein kurzes Gespräch mit diesem Angeklagten auf der Fahrt ins Gefängnis, bei der dieser gefragt habe, wann denn bei Polizeieinsätzen ein SEK-Kommando dabei sei. Als der Beamte geantwortet habe, ein SEK werde angefordert, wenn die Gefahr bestehe, dass das Gegenüber bewaffnet sei, habe der 21-Jährige sinngemäß geantwortet: „So ist es bei uns auch.“
Bekannt wurde schließlich noch, dass der angeschossene 18-Jährige von Asperg eine Vorstrafe hat: Wegen einer Messerstecherei mit knapp zwei Promille war er im Jahr 2021 zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung verurteilt worden. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt, das Urteil soll im Juni verkündet werden.