Ein ehemaliges Heimkind bekommt keine Prozesskostenhilfe Foto: Max Kovalenko

Detlev Z. fordert von der Diakonie der Brüdergemeinde Korntal, der Betreiberin eines Kinderheims, 1,1 Millionen Euro Schadenersatz. Als Heimkind sei er missbraucht, misshandelt und ausgebeutet worden. Um zu klagen, hatte er Prozesskostenhilfe beantragt. Diese wurde nun abgelehnt.

Stuttgart - Detlev Z. hat im Sommer dieses Jahres mit seiner Klageandrohung Furore gemacht: Er forderte von der Diakonie der Brüdergemeinde Korntal, der Betreiberin eines Kinderheims, zunächst 1,3 Millionen Euro, später 1,1 Millionen Euro, Schadenersatz. Als Heimkind sei er missbraucht, misshandelt und ausgebeutet worden. Um zu klagen, hatte er beim Landgericht Stuttgart Prozesskostenhilfe beantragt. Die Zweite Zivilkammer hat diese abgelehnt.

„Der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers war zurückzuweisen, da die beabsichtigte und im Entwurf beigefügte Klage keine Aussicht auf Erfolg hat“, heißt es in dem Beschluss vom 10. September. Die Behauptungen von Detlev Z. seien „sehr vage“ und sein Anspruch sei verjährt, worauf sich die Diakonie der Brüdergemeinde von Beginn an berufen hatte.

Detlev Z. war von 1963 bis 1977 im Kinderheim in Korntal, dem Hoffmannhaus. Dort, so berichtete er im Sommer, sei er von einer Betreuerin sadistisch gequält, vom Heimleiter zu Zwangsarbeit genötigt und vom Hausmeister mehrfach und über Jahre hinweg vergewaltigt worden. Sein Rechtsanwalt, Christian Sailer, der schon mehrfach Missbrauchsopfer aus Kinderheimen vertrat, hat für alle Taten in der Klageschrift zahlreiche Zeugen benannt. Darunter befinden sich ehemalige Zivildienstleistende und andere ehemalige Heimkinder.

Die Zweite Zivilkammer legt nun in ihrem Beschluss dar, dass alle Handlungen, selbst bei großzügiger Auslegung, spätestens 2007 verjährt sind. Diese Verjährung sei auch nicht dadurch gehemmt worden, dass es in jüngster Zeit immer wieder Gespräche zwischen Detlev Z. und der Brüdergemeinde gegeben habe; es habe keine Verhandlungen über die von ihm im Sommer erhobenen Vorwürfe gegeben – und nur solche könnten eine Verjährung hemmen. „Nach alledem hat die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg. Damit war auch der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers zurückzuweisen.“, heißt es abschließend.

Detlev Z. hat nun einen Monat lang die Möglichkeit, Rechtsmittel beim Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen. Er war gestern nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen. Sein Rechtsanwalt Christian Sailer weilt zurzeit im Urlaub und hat sich mit seinem Mandanten noch nicht abgesprochen, aber er erklärte schriftlich: „Wenn Herr Zander großzügige Sponsoren findet , kann er natürlich auch ohne Prozesskostenhilfe prozessieren.“

Rechtsanwalt Martin Hirschmüller vertritt die Brüdergemeinde Korntal und sagt: „Das Landgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt.“ Manuel Liesenfeld, der Pressesprecher der Brüdergemeinde, verweist auf eine Erklärung, die er erst heute abgeben wolle und darauf, dass „die Aufbereitung der Heimgeschichte nach wie vor oberste Priorität“ habe.