Der mutmaßliche Schleuser Muhammad H. steht zwischen seinen beiden Anwälten zum Prozessauftakt in einem Verhandlungssaal des Landgerichts in Frankfurt (Oder). Foto: dpa

Profit aus dem Elend der eigenen Landsleute: Ein Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) ermöglicht Einblicke in das Schleusergeschäft mit Flüchtlingen. Im Zentrum steht ein Bootsunglück im Mittelmeer.

Frankfurt/Oder - Muhammad H. hatte vergeblich gehofft, dass ihn die Vergangenheit nicht einholt, wie er selbst sagt. Doch seit Dienstag sitzt der 37-jährige Syrer auf der Anklagebank des Landgerichts Frankfurt (Oder), muss sich wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge verantworten. Laut Anklage war der vierfache Familienvater verantwortlich dafür, dass in der Nacht zum 21. April vergangenen Jahres ein völlig überfülltes Flüchtlingsboot auf dem Weg von der Türkei nach Griechenland kenterte, die zwei Bootsführer und drei Flüchtlinge ertranken.

Laut Anklage hatte der gelernte Koch, der eigenen Angaben nach weder richtig lesen noch schreiben kann, den gefährlichen Transfer organisiert und dafür 2400 Euro Schleuserlohn von jedem der Passagiere verlangt. Als der Kapitän ihn unterwegs wegen schlechten Wetters darum bat, die Aktion abbrechen zu dürfen, soll der Angeklagte das untersagt haben.

Schleuserorganisation umfasste rund 100 Mitglieder

Vor Gericht gab H. zu, seit dem Jahr 2012 Teil einer etwa 100 Mitglieder umfassenden syrischen Schleuserorganisation gewesen zu sein. Deren Kopf aber sei ein anderer gewesen, widersprach er in einer vorbereiteten Erklärung, die einer seiner drei Verteidiger zum Prozessauftakt verlas. Und den Kapitän des Unglücksbootes habe er in jener Nacht nicht kontaktiert, so der Angeklagte. „Ich hatte in der Organisation keinerlei Weisungsbefugnisse.“

In den Kontakt mit der Schleuserbande war er eigenen Angaben nach vor vier Jahren gekommen, als er Frau und Kinder aus dem syrischen Heimatort, angeblich einer Hochburg der Terrororganisation Islamischer Staat (IS), nach Deutschland schickte - „natürlich nicht legal“, wie H. zugibt. Zunächst vermittelte er den Schleusern weitere Flüchtlinge, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen wollten. Später war er laut der eigenen Erklärung für die Zusammenstellung der Flüchtlingsgruppen für die Boote zuständig.

„Natürlich hätte ich auch meiner Familie folgen können, doch der Verdienst in der Organisation reizte mich“, liest der Verteidiger vor. Die Schleuserbande habe sich nicht als Kriminelle gesehen, sondern als „dringend nachgefragter Dienstleister“ mit Kontaktpersonen oder Anwerbern schon in den Herkunftsländern der Flüchtlinge.

2000 Euro pro Person

Je stärker der Flüchtlingsstrom wurde, um so mehr „Fluchthelfer“-Organisationen - streng getrennt nach Nationalitäten - entstanden laut den Einlassungen des Angeklagten in der Türkei. Dorthin zu kommen, sei für Syrer noch relativ einfach gewesen. „Der entscheidende und teuerster Schritt war der über das Mittelmeer.“ Durchschnittlich 2 000 Euro pro Person ließen sich die Schleuser den Transfer kosten. Das Geld hinterlegten die Flüchtlinge bei einem Treuhänder, an die Bande ausgezahlt wurde es erst bei erfolgreicher „Reise“. Der Bandenchef habe regelmäßig türkischen Behörden bestochen, damit seine Schleuser unbehelligt blieben.

Misserfolge oder Todesfälle will der Angeklagte bis zum 21. April vergangen Jahres allerdings nie erlebt haben. Der Kapitän sei besonnen und nicht das erste Mal für die Organisation gefahren. Der Angeklagte hatte der achtköpfigen Flüchtlingsgruppe in der Tatnacht lediglich untersagt, im Taxi zum Boot Schwimmwesten mitzunehmen, wie er zugibt. „Bei einer möglichen Kontrolle unterwegs wären die sonst aufgeflogen.“

Nach dem Unglück hatte H. seiner Erklärung nach keine Ambitionen mehr auf eine Schleuserkarriere. Er schlug sich im vergangenen Sommer zu seiner Familie nach Strausberg (Märkisch Oderland) durch. Im Dezember 2015 wurde er verhaftet, nachdem ihn Angehörige der Opfer gesucht und schließlich wieder erkannt hatten. Einer von ihnen sollte noch am Dienstag als erster Zeuge in dem Verfahren gehört werden.