In der Kritik: Wissenschaftsministerin Bauer Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Ex-Rektor der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg wegen des Verdachts der Untreue. Der Schaden für die Hochschule wird je nach Berechnung auf 90 000 bis 260 000 Euro pro Jahr beziffert.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen den ehemaligen Rektor der Hochschule für Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg wegen des Verdachts der Untreue. Kurz vor seinem Ausscheiden in den Ruhestand hatte dieser im November 2011 insgesamt 17 Professoren den Wechsel von der sogenannten C- in die W-Besoldung ermöglicht.

Die Zulagen, die die Professoren bis dahin erhielten, hätten sie auch weiterhin bekommen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Diese seien aber „im Grunde genommen nur in der C-Besoldung möglich und fielen bei einem Wechsel in die W-Besoldung grundsätzlich weg“. Deshalb werde geprüft, ob deren Beibehaltung rechtens war oder ob es sich um eine Untreue handle.

Mit Ergebnissen ist frühestens im Sommer zu rechnen. Der Schaden für die Hochschule wird je nach Berechnung auf 90 000 bis 260 000 Euro pro Jahr beziffert.

Die Vorgänge beschäftigen die Ludwigsburger Hochschule, an der künftige Führungskräfte der Landesverwaltung studieren, seit langem. Sie haben auch dazu beigetragen, dass die Nachfolgerin des Rektors von ihrem Amt suspendiert und im Januar dieses Jahres vom Hochschulrat und vom Senat abgewählt wurde. Ermittlungen gegen sie selbst wegen des Verdachts der Korruption waren aber bereits zuvor mangels Tatverdacht eingestellt worden.

Nach Ansicht der FDP hat bei der Aufklärung der Vorgänge aber nicht allein die Hochschule versagt. Aus ihrer Sicht hat das Wissenschaftsministerium die Hochschule nicht streng genug kontrolliert. Es sei nicht klar, warum sich Ministerin Theresia Bauer (Grüne) beziehungsweise ihr Ministerium nicht die einzelnen Fälle der Zulagengewährung habe vorlegen lassen, kritisierte der FDP-Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger.

„Es erhärtet sich der Verdacht, dass sie sich in der heiklen Angelegenheit nicht die Finger schmutzig machen wollten“. In der kommenden Woche will er nochmals die Akten einsehen, die das Ministerium bereitgestellt hat.

Ein Sprecher des Wissenschaftsministerium wies die Vorwürfe zurück. Es sei alles andere als klar, ob überhaupt ein finanzieller Schaden für die Hochschule entstanden sei. Wären den Professoren die Zulagen nicht gewährt worden, wären sie möglicherweise im alten C-Besoldungssystem geblieben, in dem sie ein höheres Grundgehalt erhielten. „Das Ziel war richtig, der Weg aber rechtlich nicht korrekt“, sagte der Sprecher.

Das Ministerium hatte deshalb die neue Rektorin beauftragt, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die 17 Professoren ihre Zulagen aufgrund einer anderen, rechtskonformen Grundlage erhalten können und eine so genannte Umdeutung vornehmen. Es sei nach dem Abschlussberichts der Rektorin vom 9. Dezember 2013 davon ausgegangen, dass dies auch geschehen sei. Deshalb habe es das Thema als erledigt betrachtet und keine Veranlassung gesehen, Staatsanwaltschaft oder Rechnungshof einzuschalten.

Inzwischen stellte sich jedoch heraus, dass nur vier Professoren die Zulage aufgrund besonderer Leistungen erhielten, die anderen 13 bekamen sie auf Basis des so genannten Vertrauensschutzes. Darauf forderte das Ministerium im Januar 2015 die einzelnen Akten zur Überprüfung an. Da liefen bereits Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft.