Im Landkreis Teltow-Fläming ist ein Diesel-Fahrzeug mit veralteter Software zwangsweise still gelegt worden. Foto: dpa

Weil sich der Besitzer geweigert hat, an seinem Diesel ein Software-Update durchführen zu lassen, hatte die Zulassungsbehörde das Auto zwangsweise still gelegt – zu Recht, wie ein Gericht nun festgestellt hat.

Potsdam - Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die zwangsweise Stilllegung eines Dieselautos bestätigt, dessen Besitzer das vom Hersteller angebotene Software-Update verweigert hatte. Der Besitzer befürchtete Nachteile durch das Update auf die Funktionsfähigkeit des Motors. Die daraufhin von der Zulassungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming verfügte Zwangsstilllegung des Fahrzeugs mit Euro-5-Norm sei aber rechtmäßig, urteilte das Gericht in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Das Auto entspreche ohne die Nachrüstung nicht mehr den neuen Vorschriften.

Die Richter ließen zwar eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Der Rechtsweg habe aber keine aufschiebende Wirkung, da die Sicherheit des Verkehrs durch vorschriftswidrige Fahrzeuge beeinträchtigt würde, so die Richter.