Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking Foto: dpa

Er soll bewusst den Kurs der VW-Aktie manipulier haben, um Porsche vor riesigen Verlusten zu bewahren, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Deshalb fordert sie nun für Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und seinen damaligen Finanzvorstand Holger Härter eine Haftstrafe.

Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und seinen Finanzvorstand Holger Härter wegen der Manipulation von Aktienkursen für 30 beziehungsweise 27 Monate ins Gefängnis schicken. Weil nach dem deutschen Strafrecht nur Strafen von höchstens zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden können, wäre eine entsprechende Verurteilung zwingend mit einer Inhaftierung verbunden.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Porsche SE das Ziel hatte, im Oktober 2008 den Kurs der VW-Aktie in die Höhe zu treiben, um Verluste in Milliardenhöhe zu vermeiden, die entstanden wären, wenn deren Kurs weiter gefallen wäre oder auch nur stagniert hätte. Am 26. Oktober 2008 hatte Porsche eine Meldung herausgegeben, aus der hervorging, dass das Unternehmen durch seine bereits gehaltenen Aktien oder durch Optionen Zugriff auf fast 75 Prozent der VW-Aktien hatte. Viele spekulative Anleger, die massiv auf fallende Kurse gesetzt hatten, wurden dadurch kalt erwischt. Sie hatten sich im großen Stil VW-Aktien geliehen und sofort weiterverkauft, um diese später zu einem günstigeren Kurs zu kaufen und an die Verleiher zurückzugeben.

Weil auch das Land Niedersachsen rund 20 Prozent hielt, bedeutete die Information, wonach Porsche fast 75 Prozent im Griff hat, dass nur noch ganz wenige Aktien im Umlauf waren. Um die Aktien für die Verleiher zu kaufen, mussten die Spekulanten fast jeden Preis zahlen. Innerhalb von zwei Tagen stieg der Kurs von 210 auf mehr als 1000 Euro. Die Staatsanwaltschaft sieht darin die „erfolgreiche Manipulation eines Dax-Werts“. Sie geht davon aus, dass „der Porsche SE alleine steigende Kurse aus dem Verlustszenario heraushelfen konnten, und dass die Angeklagten mit ihrer Meldung vom 26.10.2008 genau deshalb wieder steigende Kurse herbeiführen wollten“.

Porsche SE soll über 800 Millionen Euro Gewinn zurückzahlen

Weil die Porsche SE von dem Kursanstieg auch dadurch profitierte, dass sie zu den hohen Kursen Optionsgeschäfts auflöste, soll sie eine Geldbuße von 806 Millionen Euro zahlen. 805 Millionen davon entsprächen dem wirtschaftlichen Vorteil aus diesen Geschäft. Eine Million ist als Bußgeld gedacht und entspricht dem höchsten Betrag, der für Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz als Bußgeld festgesetzt werden darf.

Auch Wiedeking und Härter sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft jeweils eine Million Euro Geldbuße zahlen. Denn aus mehreren Pressemitteilungen aus der Zeit vor dem 26. Oktober 2008 gehe hervor, dass Porsche nicht die Absicht habe, VW zu übernehmen. Tatsächlich aber geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Porsche sich bereits am 3. März 2008 zur Übernahme entschlossen habe.

Am 25. Februar ist das Plädoyer der Verteidiger vorgesehen; das Urteil soll am 4. März verkündet werden.