Esslingen verlangt für das Anwohnerparken inzwischen 150 Euro im Jahr. Foto: Roberto Bulgrin/bulgrin

Höhere Gebühren für das Anwohnerparken in Freiburg sind an rechtlichen Formalien gescheitert. Welche Folgen hat das für die Städte in Baden-Württemberg?

Eine formaljuristische Entscheidung ohne politisches Signal. So lässt sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Freiburger Gebührenregelung beim Anwohnerparken zusammenfassen. Die Stadt hatte nicht nur die Kosten von 30 auf bis zu 480 Euro im Jahr hochgeschraubt, sondern zusätzlich eine soziale Staffelung eingeführt und auch nach der Länge der Autos differenziert. Die Richter beanstandeten nicht die Höhe der Beträge, sondern diese zusätzlichen Aspekte sowie rein formal die Freiburger Rechtsgrundlage auf Basis der Parkgebührenverordnung.