Nur mit einem Parkausweis darf hier umsonst geparkt werden. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Stadt ist zwar nicht verantwortlich für die angespannte Lage in der häuslichen Pflege, als Kommune hat man aber eine soziale Verantwortung, sagt Autor Jürgen Löhle.

Stuttgart - Ein freier Parkplatz ist in manchen Gegenden in Stuttgart und zu manchen Zeiten so selten wie Schnee an Weihnachten. Die Stadt tut deshalb gut daran, die Anwohner an den neuralgischen Stellen mit Anwohnerparkausweisen zumindest ein wenig zu entlasten. Dazu gehört sicher auch, dass man diesen Schutz nicht durch zu viele Ausnahmen verwässert. Dass man dabei zwangsläufig einigen auf den Schlips treten muss, wie zum Beispiel einem Unternehmen ohne Lieferverkehr, ist sicherlich nicht optimal, allerdings nicht zu ändern.

Begründung greift nicht

Im Fall der Familie Griesinger liegt das Amt für öffentliche Ordnung mit seiner Ablehnung eines Sonderparkausweises allerdings falsch. Angesichts des gewaltigen Fachkräftemangels in der Pflege und der immer größer werdenden Nöte der ambulanten Dienste, die knapp 14 000 Pflegebedürftigen in Stuttgart angemessen zu versorgen, ist jeder, der seine Angehörigen zu Hause pflegt, ein Glücksfall. Die Stadt ist zwar nicht verantwortlich für die angespannte Lage in der häuslichen Pflege, als Kommune hat man aber eine soziale Verantwortung – und der wird die Stadt in diesem Fall nicht gerecht. Die Begründung, man wolle keine Präzedenz für andere Fälle schaffen, greift nicht. Es spricht nichts dagegen, die Hürde für eine Sondergenehmigung sehr hoch zu hängen. Es ist aber ein Unterschied, ob man parkt, um Einkäufe für gebrechliche Menschen auszuladen, oder ob man zum Beispiel zwei Stunden Enkel-Sitting vor sich hat. Dazu könnte man auch öffentlich anreisen.