Der Ex-Bürgermeister legte gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein – ohne Erfolg (Symbolbild). Foto: imago images/Jan Huebner/Blatterspiel via www.imago-images.de

Er soll einen demenzkranken Mann um viel Geld gebracht haben. Deswegen muss der frühere Bürgermeister einer Gemeinde in Osthessen nun ins Gefängnis. Das Urteil sei rechtskräftig, teilte das Landgericht Fulda mit. Um was ging es in dem Fall genau?

Weil er einen demenzkranken Mann um 34.000 Euro gebracht haben soll, muss der frühere Bürgermeister einer Gemeinde in Osthessen ins Gefängnis. Das Urteil gegen Florian H. sei rechtskräftig, wie das Landgericht Fulda am Montag mitteilte. Es hatte den 44-Jährigen parteilosen ehemaligen Politiker im November zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Untreue verurteilt.

Ex-Bürgermeister muss Geld zurückzahlen

Das Landgericht war davon überzeugt, dass H. das Geld nach und nach vom Konto des demenzkranken Manns abgehoben hatte. Dazu habe er eine ihm erteilte Generalvollmacht missbraucht. Da er sich so eine zusätzliche Einkommensquelle erschlossen haben soll, ging das Landgericht von gewerbsmäßigem Handeln und damit einem besonders schweren Fall aus.

H. legte gegen das Urteil Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Dieses habe aber keine Rechtsfehler gefunden, erklärte das Landgericht nun. H. muss die 34.000 Euro an die Erbin des inzwischen verstorbenen Manns, den er schädigte, zurückzahlen. Er war bis Oktober 2020 als Bürgermeister tätig.