Der Ombudsmann der Versicherungsbranche: Günter Hirsch Foto: dpa

Der Ombudsmann der Versicherungen schlägt vor, dass Firmen nach verlorenen Musterprozessen zu Schlichtungen verpflichtet werden sollen. Versicherte hätten dadurch geringere Kostenrisiken.

Berlin - Immer mehr Menschen sind unzufrieden mit ihren Versicherungen und wenden sich deshalb an den Ombudsmann für die Versicherungsbranche. Mit Erfolg: Im Interview mit unserer Zeitung sagte Professor Günter Hirsch, dass Versicherte bei „fast der Hälfte“ der Beschwerden „zumindest teilweise recht bekommen. Zudem sei im Bereich der Lebensversicherungen die Erfolgsquote im vergangenen Jahr leicht angestiegen auf 24 Prozent. Insgesamt seien mehr als 19 000 Beschwerden bearbeitet worden.

275 000 Beschwerden in zehn Jahren

Der ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs ist seit zehn Jahren Chef der Schlichtungsstellen für die Versicherungsbranche. Rund 275 000 Beschwerden von Versicherten wurden in seiner Amtszeit bisher behandelt. Er sagt, Kunden würden sich vor allem über Rechtsschutzversicherungen beschweren. In vielen Fällen gehe es darum, dass Prozesskosten nicht übernommen würden. Ombudsmann Hirsch: „Dabei geht es zum Beispiel um Entschädigungen im VW-Abgasskandal.“

Hirsch begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, Musterklagen durch Verbände zu ermöglichen. So könne bei Massenschäden, wie etwa im Fall VW, eine grundsätzliche Klärung von Streitfällen erfolgen. Allerdings müssten nach dem Gesetzentwurf der Koalition betroffene Verbraucher auch künftig ihre individuellen Ansprüche auf eigenes Kostenrisiko durchsetzen.

Verbraucherschutz ausbauen

Das gelte auch dann, wenn Unternehmen die Feststellungsklage verlören und dennoch ihren Kunden eine Zahlung verweigerten. Damit blieben Betroffene weiter auf sich allein gestellt. „Deshalb sollten Unternehmen in solchen Fällen gesetzlich verpflichtet werden, sich außergerichtlichen Schlichtungen ohne Wenn und Aber zu unterwerfen“, schlägt der Jurist vor. So könne der Verbraucherschutz ausgebaut werden.