Am Stuttgarter Landgericht streiten ein Käufer aus Hongkong und ein Händler aus dem Kreis Ludwigsburg um einen seltenen Oldtimer aus den 1930er-Jahren. War Täuschung im Spiel? Ein neues Gutachten soll Licht in die Sache bringen.
Der Preis ist bekannt: 1,75 Millionen Euro hat ein Unternehmen aus Hongkong 2015 einem Händler aus dem Raum Ludwigsburg für einen seltenen Mercedes-Benz-Oldtimer vom Typ 540 K gezahlt. Aber war der Wagen mit Baujahr 1937 so viel Geld auch wert? Darüber streiten die Parteien bis heute – speziell im Hinblick darauf, was der Händler selbst ursprünglich für das Auto bezahlt hatte. In einem von der Oldtimerszene aufmerksam verfolgten Prozess am Stuttgarter Landgericht ist diese Frage kurz vor Jahresschluss in den Blickpunkt gerückt. Sie soll nun durch ein neues Gutachten erhellt werden.
Der Käufer sieht sich getäuscht, will den Oldtimer zurückgeben und sein Geld wiederhaben. Er habe erst nach dem Kauf davon erfahren, dass der Händler das Auto im Jahr 2013 für nur 625 000 Euro ersteigert hat, so sein Argument. Ihm sei eine höhere Summe bedeutet worden. Juristisch mündet dies in die Frage, ob eine arglistige Täuschung vorliegt, dann müsste der Vertrag eventuell rückabgewickelt werden. In einer Verhandlungsrunde im November hatte der Richter betont, dass ein Verkäufer seinen Einkaufspreis grundsätzlich nicht offenlegen müsse. Wenn er es aber mache, müssten die Angaben stimmen, sonst könne dies zu „deliktischen Ansprüchen“ führen.
Der Wagen ging mehrmals durch die Hände des Verkäufers
Vertrackt wird die Sache dadurch, dass die Mercedes-Rarität mehrfach durch die Hände des Händlers aus dem Kreis Ludwigsburg gegangen ist. Er hatte das Auto erst für rund 625 000 Euro ersteigert, dann mit einem hohen Aufschlag weiterverkauft, es aber nur zwei Jahre später erneut erworben – im Paket mit anderen Fahrzeugen für einen Gesamtpreis von 3,19 Millionen Euro. Strittig ist nun, welchen Anteil am Preis der Mercedes hatte. Der Händler taxierte den Einzelpreis auf 1,6 Millionen Euro und kommunizierte dies offenbar auch an den Käufer. Ob diese Summe zum Zeitpunkt des Kaufs realistisch und marktgerecht war, soll nun der Sachverständige Sebastian Hoffmann, Oldtimer-Gutachter vom TÜV Süd aus Frankfurt/Main, prüfen. Die Parteien haben bis in den Januar Zeit, sich zu diesem Beschluss des Gerichts zu äußern.
Der Zivilprozess am Stuttgarter Landgericht wird in der Branche aufmerksam verfolgt, da die Klassik-Abteilung des Herstellers Mercedes-Benz gleich mehrfach in den Fall involviert ist. In einem ersten Gutachten, das vertraglich zur Bedingung für den Kauf gemacht wurde, hatte das Unternehmen dem Wagen weitgehende Originalität attestiert. „Die Farbgebung der Lackierung und die Innenausstattung entsprechen dem Auslieferungszustand“, heißt es dort. Ein vom Käufer bei der renommierten Expertin Gundula Tutt am Kaiserstuhl beauftragtes Gutachten kam jedoch zum Schluss, dass sowohl am Interieur wie am Lack Restaurierungsarbeiten nachzuweisen sind. Mercedes schloss sich dieser Auffassung nach erneuter, externer Prüfung an.
Mercedes hat sein Gutachten teilweise revidiert
Brisant ist der Vorgang, da Herstellergutachten als mit die härteste Währung bei der Beurteilung von Oldtimern gelten, deren Wert in den vergangenen 20 Jahren extrem gestiegen ist. Vor dem Hintergrund der Betrugsvorwürfe gegen den mittlerweile insolventen Ditzinger Restaurateur und Händler Klaus Kienle wächst die Unsicherheit im Markt, es wird verstärkt nach verlässlichen Kriterien gesucht. Der Wert der Autos ist schließlich nicht nur für Käufer und Verkäufer bedeutsam, sondern beispielsweise auch für Versicherungen, deren Policen und Schadenssummen davon abhängen.
Für den Prozess spielt die Frage nach dem Originalzustand des 1,75 Millionen Euro teuren 540 K derzeit aber nur eine nachgeordnete Rolle. Der Vorwurf des Käufers, der Händler habe ihn über den Zustand getäuscht, dürfte schwer zu belegen sein, da dieser sich auf das ursprüngliche Herstellergutachten berufen kann.
Doch keine Ausstellung in China
Den ursprünglichen Zweck wird das Auto so oder so nicht mehr erfüllen. Die Hongkonger Firma sagte vor Gericht, sie habe den Wagen in einem Joint Venture mit Daimler erworben, um es in einem Museum in Peking auszustellen. Mercedes bestätigte, dass es solche Pläne gab. Das Projekt sei aber „im Zug der weiteren Evaluierung nicht weiter verfolgt“ worden.