Beate Zschäpe erwartet laut Oberlandesgericht München keine Sicherungsverwahrung im Anschluss an ihre Haftstrafe. Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
München - Das Oberlandesgericht München hat für die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, keine Sicherungsverwahrung im Anschluss an ihre Haftstrafe angeordnet. Das Gericht sei zu dem Schluss gekommen, dass eine Sicherungsverwahrung nicht erforderlich sei, sagte der OLG-Pressesprecher Florian Gliwitzky am Mittwoch nach der Urteilsverkündung. Zschäpe wurde wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Besondere Schwere der Schuld
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest - damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.