Beim NSU-Untersuchungsausschuss hat ein Sachverständiger ausgesagt, dass Spuren der mutmaßlichen Mörder von Michèle Kiesewetter auf den Dienstwaffen gefunden worden sind. Derweil wird davon ausgegangen, dass sich Kiesewetters Kollege Martin A. an nichts erinnern kann.
Stuttgart - Die gestohlenen Dienstwaffen der Polizistin Michèle Kiesewetter und ihres Kollegen Martin A. weisen DNA-Spuren ihrer mutmaßlichen Mörder vom rechtsterroristischen NSU auf. Das sagte eine Sachverständige des Bundeskriminalamtes am Freitag vor dem NSU-Ausschuss des baden-württembergischen Landtags. Die beiden Pistolen lagen in dem ausgebrannten Wohnmobil in Thüringen, in dem am 4. November 2011 die Leichen der NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gefunden worden waren. Es wird vermutet, dass Mundlos und Böhnhardt die Waffen als eine Art Trophäe betrachteten.
Außerdem fanden die Ermittler an einer Jogginghose von Uwe Mundlos Blutspuren Kiesewetters. Mundlos hatte die Hose seit dem Attentat nicht mehr gewaschen. In der Hose befanden sich zwei benutzte Taschentücher, die ebenfalls Mundlos zugewiesen werden konnten, wie die Sachverständige des Bundeskriminalamtes erklärte. Kiesewetter war am 25. April 2007 in Heilbronn getötet worden. Die Bundesanwaltschaft schreibt den Mord den Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) zu. Der Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag soll die Bezüge der Rechtsterroristen nach Baden-Württemberg und mögliches Behördenversagen genauer betrachten.
Erinnerungen von Martin A. extrem unwahrscheinlich
Ein Gutachter hält es derweil für extrem unwahrscheinlich, dass sich der Streifenpartner der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter an die Tat erinnern kann. Bei der Schwere der Kopfverletzungen von Martin A. hätten Wahrnehmungen nicht gespeichert werden können, sagte ein nervenärztlicher Gutachter am Freitag vor dem NSU-Untersuchungsausschuss im baden-württembergischen Landtag. Er halte Erinnerungen daher „für nicht möglich“ - ausschließen könne man sie allerdings auch nicht komplett.
Zuvor hatte bereits ein Gerichtsmediziner im Ausschuss erklärt, dass die Erinnerungsfähigkeit bei einem Schuss ins Gehirn auf jeden Fall erheblich beeinträchtigt. Der Grund dafür sei, dass der Schuss großen Druck im Hirn ausgelöst habe. „Das Gehirn schaltet sich im Prinzip aus“, sagte der Rechtsmediziner Heinz-Dieter Wehner.
Martin A. hatte angegeben, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Allerdings hatte er in einer Befragung unter Hypnose dann trotzdem einige Angaben gemacht. Deren Wahrheitsgehalt ist allerdings umstritten.