Die Verhältnisse in den Heimen soll verbessert werden. Foto: dpa

Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen drohen schwere Zeiten. Weil es in Heimen künftig nur noch Einbettzimmer geben darf und zu wenig neue Heime entstehen, dürften Plätze knapp und Wartezeiten länger werden.

Stuttgart - Werden Plätze in Pflegeheimen bald zur Mangelware? Das auf Sozialimmobilien spezialisierte Maklerunternehmen Terranus sieht für Pflegebedürftigeund ihre Angehörigen in Baden-Württemberg schwere Zeiten voraus. 16 500 oder 15 Prozent der verfügbaren Pflegeplätze im Südwesten fallen laut Terranus ab September 2019 weg, wenn die zehnjährige Übergangsfrist für die Einführung der Einbettzimmerquote endet. Laut Gesetz dürfen Pflegebedürftige dann nur noch in Einzelzimmern untergebracht werden. Die meisten Zweibettzimmer lassen sich aber nicht zu zwei Einbettzimmern umbauen.

Pflegeförderprogramm gefordert

Auch Träger wie die Evangelische Heimstiftung, Caritas und Arbeiterwohlfahrt (Awo) erwarten mittelfristig einen Versorgungsengpass in der stationären Pflege, zu dem die Einbettzimmerqoute beiträgt. Angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger würden zu wenig neue Heimplätze erstellt, erklären sie.

„Das Angebot kann längst nicht mehr mit der Nachfrage mithalten“, warnt Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung. In manchen Regionen des Landes gebe es bereits eine Unterversorgung. „In wenigen Jahren wird das in ganz Baden-Württemberg der Fall sein“, so Schneider. Er fordert ein neues Pflegeheimförderprogramm des Landes im Umfang von 100 Millionen Euro jährlich.

Das Land sieht keinen Handlungsbedarf

Das Landessozialministerium widerspricht diesen Befürchtungen. „In absehbarer Zeit wird es keinen Notstand an Pflegeheimplätzen geben“, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. Die Nachfrage in der stationäre Pflege sei „vor dem Hintergrund aktueller Prognosen bis mindestens 2030 gedeckt“. Das Haus von Minister Manfred Lucha (Grüne) verweist mit Blick auf die Einbettzimmerquote auch auf großzügige Ausnahmeregelungen, die Zweibettzimmer über 2019 hinaus erlauben. Zum Beispiel gilt dies dann, wenn die Zimmer groß genug sind.

Einbettzimmerquote und Übergangsfrist waren mit der neuen Landesheimbauverordnung zum 1. September 2009 in Kraft getreten. Heimträger, Pflegekassen und Kommunen hatten die Neuregelung zwei Jahre lang gemeinsam vorbereitet. „Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass jeder Mensch private Rückzugsräume braucht und möchte“, so das Sozialministerium. Einzelzimmer und eigene Bäder seien „kein Selbstzweck, sondern Ausdruck menschlicher Grundbedürfnisse“. Niemand dürfe gezwungen sein, „mit einem fremden Menschen in einem Doppelzimmer leben zu müssen“.

Träger wie die Caritas berichten, dass es bereits heute regional lange Wartezeiten auf einen stationären Pflegeplatz gibt. Im Ostalbkreis müssten Bewerber sich bis zu sechs Monaten gedulden, sagt Marlies Kellmayer vom Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart.