Besorgte Bürger haben rund 180 Unterschriften gegen den Bau eines 30 Meter hohen Funkmastsgesammelt. Sie halten das Vorhaben der Firma Vodafone für unzumutbar, obwohl die rechtlichen Vorgaben offenbar eingehalten werden.
Neuhausen - Der Plan des Telefonanbieters Vodafone, in Neuhausen einen 30 Meter hohen Funkmast zu bauen, stößt auf Widerstand. Rund 180 Unterschriften haben Bürger gegen das Vorhaben neben dem Hochwasserbehälter gesammelt. Sie haben offensichtlich eine Mehrheit der Gemeinderäte auf ihrer Seite. Denn der Technische Ausschuss stimmte Ende Mai gegen die Empfehlung der Verwaltung, den Vodafone-Bauantrag für den Sendemast zu genehmigen. Ob dieser auf dem der Filderwasserversorgung gehörenden Grundstück Im Hopfengarten 22 errichtet werden darf, entscheidet letztlich das Landratsamt in Esslingen.
Albrecht Mayer wohnt nur rund 40 Meter von dem geplanten Standort entfernt. Unabhängig davon, dass „keiner gerne so ein Ding vor dem Haus haben will“ und die Bundesnetzagentur den Standort als strahlungstechnisch unbedenklich erachtet, führt er einige Argumente ins Feld, die nach seiner Ansicht und der seiner Mitstreiter gegen den Plan von Vodafone sprechen. Nur etwa 400 Meter sei der Mast, der auf einer Höhe von 27 Metern zunächst mit neun Antennen bestückt werden soll, von der Schillerschule und dem Kinderhaus am Egelsee entfernt. Zwar seien die zu erwartenden Strahlungswerte im rechtlichen Rahmen, aber ob sie nicht doch die Gesundheit gefährdeten, „kann keiner belegen“, sagt Albrecht Mayer.
Höher als der Kirchturm
Zudem werde der Mast mit einer Höhe von 30 Metern den Turm der Neuhausener Christuskirche um vier Meter überragen. Damit werde er „unfreiwillig zu einer Landmarke“, glaubt Mayer. Dass diese unmittelbar neben einem Landschaftsschutzgebiet errichtet werden soll, komme erschwerend hinzu. Er befürchtet außerdem, der Telefonanbieter könnte „eine Antenne nach der anderen dranhängen, wenn der Mast erst einmal steht“. Es wäre die zwölfte Sendeanlage im Ort, wie auf einer Karte der Bundesnetzagentur dokumentiert ist.
Nur durch Zufall habe er von den Plänen erfahren, moniert Mayer. Am 12. April habe er bei einem Trupp, der mit Probebohrungen auf dem Grundstück beschäftigt gewesen sei, nachgefragt, was dort geschehen solle. Daraufhin habe er die Gemeinde informiert, die offenbar noch nichts von dem Vorhaben wusste. Laut dem Neuhausener Hauptamtsleiter Bernd Schober hat man im Rathaus erst am 20. April offiziell von dem Ansinnen erfahren, weil sich das zuständige Ingenieursbüro über den Status des Bauantrags habe erkundigen wollen. Der sei indes erst am 2. Mai von Vodafone eingereicht worden. Und da keine rechtlichen Gründe gegen einen Bau sprächen, „müssen wir dem Vorhaben zustimmen“. Der Gemeinderat muss es allerdings nicht, er hat der Errichtung des Masts das kommunale Einvernehmen in der Ausschusssitzung am 30. Mai verwehrt. Damit ist jetzt das Landratsamt in Esslingen am Zug. Eine Entscheidung über die Genehmigung des Bauantrags steht noch aus, sagt Peter Keck, der Sprecher der Kreisbehörde. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange sei noch nicht abgeschlossen.
„Grünes Licht“ im September?
Vodafone rechnet damit, im September „grünes Licht“ zu bekommen, wie ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage mitteilt. Bis zur Umsetzung des Projekts mit einer sechsstelligen Investitionssumme könnten aber noch Monate vergehen. Dazu, ob die Pläne ausreichend kommuniziert wurden, könne er nichts sagen. Sollte jedoch Informationsbedarf bestehen, „werden wir den Dialog suchen“.
Aus Sicht des Grundstückseigentümers, die Filderwasserversorgung, spricht nichts dagegen, die Fläche für diesen Zweck zu verpachten. „Wenn die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden“, fügt Wolfgang Schimpf, der stellvertretende Geschäftsführer des Zweckverbands, an. Dafür sei der Bauherr Vodafone verantwortlich. „Kommunikation ist auch für uns ein wichtiges Thema“, wirbt Schimpf für die Entscheidung, das Areal zur Verfügung zu stellen. Wirtschaftliche Gründe hätten eine untergeordnete Rolle gespielt, sagt Schimpf, der die Pachtsumme nicht nennen will oder darf.