Thomas Strobl kritisiert den Bund scharf. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Baden-Württemberg will die Übergangsfrist für das Auslaufen der Coronaregeln nutzen – und kritisiert den Bund scharf. Die Hintergründe.

Wenn am Donnerstag der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, fällt die rechtliche Grundlage für viele Coronaregeln vom 20. März an weg, und die Länder bekommen den Spielball für künftige Vorschriften in ihre Hälfte gepasst. Die Maskenpflicht etwa kann dann nur noch angeordnet werden in Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Pflegeheimen oder für Pflegedienste, in Flüchtlingsunterkünften und im öffentlichen Nahverkehr. Die Schulen, wo in Baden-Württemberg das Maskentragen aktuell noch zum Alltag gehört, fallen nicht in diese Kategorie.

Einen maskenlosen Unterricht und maskenfreies Einkaufen wird es im Land aber auch am kommenden Montag noch nicht geben. Der Bund räumt den Ländern nämlich eine Übergangsfrist bis zum 2. April ein. „Wir werden diese Frist nutzen“, erklärte der Innenminister und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in der Regierungspressekonferenz.

Das Gesetz ist „absolut ungenügend“, so Strobl

Am Wochenende soll eine neue Corona-Verordnung in Kraft treten, die entsprechende Regelungen vorsieht. Was darin genau enthalten sein wird, ist noch unklar. „Auch in der Berliner Ampelkoalition gibt e ja unterschiedliche Auffassungen“ über das neue Infektionsschutzgesetz, so Strobl. Deshalb „warten wir mal ab, was herauskommt“, wenn der Bundestag am Donnerstag über den endgültigen Entwurf abstimmt.

Was bis jetzt darin zu lesen ist, darin ist sich die Landesregierung einig, „das ist absolut ungenügend“, kritisiert der Innenminister. Der Bund „schiebt die Verantwortung den Ländern zu, ohne dass man ihnen die Möglichkeit gibt, das Notwendige zu tun“. Der Instrumentenkasten, der den Ländern ab dem 20. März noch zur Verfügung stehe, reiche angesichts der hohen Corona-Inzidenzen bei weitem nicht aus, die Pandemie einzudämmen.