Ab Montag wird nur noch zwei Mal die Woche getestet in den Schulen im Land. Foto: imago images/Political-Moments

Das Kultusministerium will die Coronaregeln an Schulen und Kitas im Land schrittweise lockern. Eine Übersicht, was von Montag an gelten soll.

„Wir wollen mittelfristig in Richtung Normalität und planen ein behutsames sowie schrittweises Lockern – vorbehaltlich der Bundesregelungen“, erklärt die Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne). Dabei will die Landesregierung aber nicht zu sehr auf die Tube drücken. Der Sozialminister Mann Lucha (Grüne) jedenfalls betont, „ wir wollen keinen vorschnellen Ausstieg aus allen Maßnahmen, um die Verbreitung der Omikron-Variante weiterhin im Rahmen zu halten“. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg liegt aktuell bei 1901 Neuinfektionen bezogen auf 100 000 Einwohner.

Was gilt aktuell an Schulen?

An den 4500 Schulen im Land wird aktuell drei Mal die Woche getestet, unabhängig von der Inzidenz. Werden PCR-Tests eingesetzt, wird nur zwei Mal wöchentlich getestet. Von der Testung ausgenommen sind lediglich quarantänebefreite Schüler, also Kinder, die geimpft und geboostert, genesen und geimpft oder frisch geimpft sind oder deren Corona-Infektion nicht länger als 90 Tage zurück liegt. Das Gleiche gilt für Kitas. Außerdem besteht an den Schulen grundsätzlich eine Maskenpflicht.

Was gilt ab Montag?

Bis zu den Osterferien, die am 16. April beginnen, wird an den Schulen im Land nur noch zwei Mal die Woche getestet. Davon ausgenommen sind wie jetzt auch die quarantänebefreiten Personen. Diese dürfen sich, müssen sich aber nicht testen lassen. Wegfallen soll auch die tägliche Testung, wenn es einen Coronafall in der Klasse gibt. Aktuell werden die Kinder dann jeden Tag in der Schule getestet. Schopper verweist darauf, dass Kinder- und Jugendärzte „zunehmend deutlich darauf hinweisen, dass Kinder und Jugendliche nur in absoluten Ausnahmefällen schwere Verläufe haben und sich daher etwa für eine Reduktion anlassloser Tests aussprechen“. Dem wolle man mit der neuen Regelung Rechnung tragen.

Was ist mit der Maskenpflicht?

Bleibt vorerst, aber das kann sich schnell ändern. Die Landesregierung verweist auf Berlin, wo derzeit am neuen Infektionsschutzgesetz gestrickt wird. Abschließende Entscheidungen dazu seien erst möglich, wenn klar ist, wie die neue Rechtsgrundlage aussehe. Am Mittwoch berät der Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz, das nach dem 19. März weitgehende Lockerungen vorsieht, den Ländern aber relativ große Handlungsspielräume einräumt. Der aktuelle Entwurf beschränkt die Maskenpflicht auf Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und für ambulante Pflegedienste, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und im öffentlichen Personennahverkehr. Sozialminister Manne Lucha kritisiert diese Regelung scharf: Diese Änderung sei absurd.