Nach dem Bundestag (Archivbild) hat auch der Bundesrat den Gesetzesänderungen, die am 1. Juli in Kraft treten, zugestimmt. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Am 1. Juli treten einige wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Wir geben Ihnen ein Überblick, welche diese sind und was das für den Geldbeutel bedeutet.

Pflegeversicherung, Bürgergeld, Rente: Am 1. Juli treten wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die für viele Bürger finanzielle Änderungen mit sich bringen. Hier eine Übersicht:

Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?

Mit der Pflegereform soll die Finanzierung vorerst gesichert werden. Foto: dpa

Höhere Beiträge

Viele Beschäftigte müssen ab 1. Juli höhere Beiträge bei der Pflegeversicherung zahlen. Grund ist die Pflegereform, welche die gestiegenen Kosten in der Branche abfedern und die Finanzierung fairer gestalten soll.

Durch das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent erhöht. Dies soll zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr führen. Der Arbeitgeberanteil wird paritätisch bei 1,7 Prozent liegen.

Arbeitnehmeranteil

Doch nicht bei allen Arbeitnehmern wird mehr vom Lohn einbehalten. Vor allem Beschäftigte ohne Kinder müssen mehr leisten, während Familien mit jüngeren Kindern entlastet werden.

Für Kinderlose steigt der Arbeitnehmeranteil bei der Pflegeversicherung von derzeit 1,875 Prozent auf 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens an.

Beispielrechnung für Arbeitnehmer

Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3000 Euro werden demnach statt der bisherigen 56,25 Euro dann 69 Euro vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Damit landen jeden Monat 12,75 Euro weniger im Geldbeutel. Aufs Jahr gerechnet sind das 153 Euro.

Wer mehr verdient, hat eine entsprechend höhere Belastung. Bei geringeren Einkommen fällt die Mehrbelastung niedriger aus.

Rentner

Rentner trifft die Pflegereform besonders, weil sie die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe zahlen müssen. Bei ihnen gibt es keinen Arbeitgeber mehr, der einen Teil des Beitrags übernimmt.

Beispielrechnung für Rentner

Das Onlineportal „finanztip.de“ hat folgende Beispielrechnung erstellt:

Ein kinderloser Ruheständler, der 1800 Euro Rente bezieht, muss ab 1. Juli einen monatlichen Beitrag von 72 statt bislang 61,20 Euro leisten. Das sind 10,80 Euro mehr.

Bei gleicher Rentenhöhe muss ein Rentner mit Kindern über 25 Jahren nur 6,30 Euro pro Monat mehr zahlen. Sein Beitrag steigt von 54,90 Euro auf 61,20 Euro an.

Was ändert sich bei der Rente?

Die Renten steigen im Westen zum 1. Juli um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Foto: dpa

Mehr Geld

Gute Nachrichten für die rund 21,2 Millionen Rentner in Deutschland: Die Renten steigen zum 1. Juli im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Dies ist zum zweiten Mal in Folge eine deutliche Erhöhung.

Angleichung Ost/West

Fast 33 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung wird der Rentenwert in Ost und West angeglichen – ein Jahr früher als geplant.

Durch die Erhöhung steigt eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, um rund 44, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um fast 60 Euro.

Dass die Renten im Osten stärker steigen als im Westen, liegt an der sogenannten Angleichungstreppe: Bis 2024 sollte der Rentenwert Ost an den im Westen angepasst werden, das wird nun schon in diesem Jahr erreicht.

Lohnentwicklung

Die Renten steigen im Normalfall jedes Jahr zum 1. Juli. Sie richten sich nach der Lohnentwicklung im Land. Bei sinkenden Löhnen verhindert allerdings eine sogenannte Rentengarantie, dass auch die Altersbezüge sinken.

Im schlimmsten Fall kommt es dann zu Nullrunden, wie vor zwei Jahren im Zuge von Corona oder 2010 nach der Finanzkrise.

Was ändert sich beim Bürgergeld?

„Bürgergeld“ ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu lesen. Foto: dpa

Am 1. Januar ist das neue Bürgergeld in Kraft getreten. Die Sätze sind gegenüber den bisherigen Sozialleistungen um rund 50 Euro gestiegen.

Nach Plänen der Bundesregierung soll künftig die zu erwartende Preisentwicklung zeitnäher in die Berechnung der Grundsicherung einfließen. Viele Neuerungen der Reform treten erst zum 1. Juli in Kraft.

Aufstocker

Erwerbstätige mit geringen Einkommen beziehen Bürgergeld als ergänzende staatliche Zuwendung. Für diese sogenannten Aufstocker steigen im Zuge der Reform die Freibeträge beim Hinzuverdienst.

Konkret bedeutet dies: Von einem monatlichen Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro bleiben künftig nicht mehr nur 20, sondern 30 Prozent auf dem Konto.

Minjobber

Minijobbern wird ein Freibetrag von 100 Euro gewährt. Zudem können sie 20 Prozent ihres Hinzuverdienst für sich behalten.

Einkommensfreigrenzen

Die Einkommensfreigrenzen beim Bürgergeld für Personen unter 25 Jahren wird erhöht. Für sie bleibt künftig das Einkommen bei Bürgergeld-Bezug bis zur Minijobgrenze (520 Euro) anrechnungsfrei. Das bedeutet: Sie können bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro ohne Abzüge hinzuverdienen.

Weiterbildung

Wer an Weiterbildungen teilnimmt, die zu einem Berufsabschluss führen, erhält ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.

Bonus

Die Teilnahme an Weiterbildungen wird mit einem Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich bezuschusst. Bedingung ist, dass diese nicht in einem beruflichen Abschluss münden und länger als acht Wochen dauern.