Wer gegen Corona geimpft wurde, bekommt einen Vermerk im Impfpass. Doch was passiert, wenn das Dokument hinterher verloren geht: beim Hausarzt ist das kein Problem – und im unpersönlichen Impfzentrum?
Stuttgart - Die Corona-Impfung wird immer stärker zum Mittel, welches Reisen vereinfacht. Österreich, Italien, Kroatien und Griechenland zum Beispiel verzichten bei geimpften Einreisenden auf die Vorlage eines negativen Corona-Tests und auf die Verordnung einer Quarantäne. Doch was passiert, wenn geimpfte Personen ihren Impfpass verlieren?
In Baden-Württemberg sind aktuell 4,05 Millionen Menschen zum ersten Mal mit Atrazeneca, Biontech oder Moderna geimpft (Stand: 16. Mai). Die meisten von ihnen haben sich in einem der unpersönlichen Impfzentren im Land spritzen lassen, in denen man die Ärzte nicht kennt. Voll geimpft sind im Südwesten aktuell 1,25 Millionen Menschen (hier zählt ebenso der Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson) – auch hier mit großem Abstand die meisten in Impfzentren.
Beim Hausarzt gibt es kein Problem
Wer sich beim Haus- oder Facharzt hat impfen lassen, der kann sich die Impfung einfach neu bescheinigen lassen. In den meisten Fällen ist das kein Hexenwerk, da man die Ärzte häufig persönlich kennt und die Impfung in der Patientenakte festgehalten wurde.
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Im Impfzentrum hingegen kann man sich den Arzt nicht aussuchen. Und dennoch bekommt man laut Sozialministerium des Landes auch hier eine Ersatzbescheinigung, wenn man seinen Impfnachweis verloren hat. „Die Geimpften können sich aktuell an die Stelle wenden, von der sie geimpft wurden“, sagte ein Sprecher des Ministeriums unserer Zeitung in Hinblick auf verlorene Dokumente.
Baden-Württemberg baut zentrales Impfarchiv auf
Und was, wenn der Impfarzt schon gar nicht mehr im Impfzentrum arbeitet? „Auch andere Ärztinnen und Ärzte (muss nicht identisch mit dem Impfarzt sein) dürfen Nachtragungen in den Impfausweis vornehmen, wenn ihnen die Originaldokumente vorliegen“, erklärt der Sprecher.
Die nötigen Papiere muss man auch nicht selbst besorgen. „Aktuell lagern die Dokumente noch beim Impfzentrum, sie sollen aber in Zukunft zentral aufbewahrt werden. Die Daten werden dann vom Land zentral verwahrt und verwaltet“, heißt es aus dem Sozialministerium. Digital vorliegende Daten werden in einer Datenbank gesichert, Papierakten in einem Handarchiv. Dadurch soll auch nach längerer Zeit noch sichergestellt werden, dass Impfungen, die nicht bei Hausärzten stattgefunden haben, nachvollzogen werden können.
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An welchem Ort das Land das Handarchiv aufbauen wird, ist noch nicht klar, heißt es aus dem Sozialministerium. Die Landesregierung habe eine Verlängerung des Betriebs der Impfzentren über den 30. Juni hinaus bis zum 15. August beschlossen – eventuell würden sie sogar bis September betrieben. „Wir haben also noch Zeit, die Frage der Archivierung zu klären. Bis Herbst werden wir eine Lösung gefunden haben“, sagte der Sprecher.