Die Staatsanwaltschaft hat Anklage zur Tübinger Schwurgerichtskammer erhoben. Foto: /Wein

Der Mann, der in einem Tübinger Buchladen auf eine Kundin eingestochen hat, soll sich nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes verantworten.

Eine Frau durchstöbert einen Tübinger Buchladen. Plötzlich rammt ihr von hinten ein Mann ein Messer in den Rücken. Nur durch eine Notoperation kann das Leben der 56-Jährigen gerettet werden. Der Mann wird noch am Ort widerstandslos festgenommen.

In dem verstörenden Fall vom vergangenen Mai hat die Tübinger Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen versuchten Mordes zur Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts erhoben. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, teilte der Erste Staatsanwalt Nicolaus Wegele mit. Der Mann habe die Tat grundsätzlich eingeräumt. Allerdings konnten die Ermittlungsbeamten eine entscheidende Frage offenbar nicht klären: Ein Motiv ist weiterhin unklar. Fragen zum Anlass der Tat und zur Motivation des Angeschuldigten würden Gegenstand der Aufklärung im Rahmen der anstehenden Hauptverhandlung sein, erklärte Wegele.

Der Täter kommt aus Bayern

Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft um einen 40-jährigen Deutschen aus dem bayerischen Polling. Er soll sich kurz vor der Tat ein 16 Zentimeter langes Fleischermesser gekauft und es der Kundin, die sich offenbar zufällig im Laden befand, in Tötungsabsicht und völlig unvermittelt in den Rücken gerammt haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen hätten sich der Mann und das Opfer vorher nicht gekannt.

Das Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage, die Eröffnung des Verfahrens und die Terminierung des Prozesses entscheiden. Der Mann sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.